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Scoping-Termin für die Abdeckung und Rekultivierung der Kalirückstandshalde Ronnenberg

21.08.2018


Die Menke Umwelt Service Ronnenberg GmbH & Co. KG plant die Abdeckung und Rekultivierung der Kalirückstandshalde Ronnenberg. Dafür hat das Unternehmen Ende Juni eine Tischvorlage für die Antragskonferenz beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht.

Für die Abdeckung und Rekultivierung ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Zur Vorbereitung des Verfahrens hatte das LBEG am 16. August in Ronnenberg bei Hannover das Unternehmen sowie die Träger öffentlicher Belange und die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu einer Antragskonferenz (Scoping-Termin) eingeladen. Bei dieser Antragskonferenz berieten die Träger öffentlicher Belange, Behörden und die anerkannten Naturschutzvereinigungen unter Moderation des LBEG die Menke Umwelt Service Ronnenberg GmbH & Co. KG zu Inhalten der Antragsunterlagen und zum notwendigen Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung. Entscheidungen wurden in der Antragskonferenz nicht getroffen.

Wichtige Punkte während des Scoping-Termins waren unter anderem die Anforderungen an den Antrag im Hinblick auf die langfristige Verbesserung der Boden- und Grundwassersituation, die Gestaltung des Haldenkörpers und dessen Begrünung sowie die Beeinträchtigungen von Schutzgütern durch den Transport des Abdeckungsmaterials.


Hinweis:

Die Antragskonferenz selbst war nicht öffentlich. Das LBEG bezieht aber von der Planung betroffene Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verlauf des Verfahrens mit ein. Das geschieht, nachdem die Antragsunterlagen dem LBEG vollständig vorliegen. Diese werden dann für vier Wochen öffentlich ausgelegt, so dass sie für jeden zugänglich sind. Wer betroffen ist, kann dann auch Einwendungen vorbringen. Der genaue Zeitplan und die Auslegung werden selbstverständlich im Vorfeld angekündigt. Die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger und die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen werden nach der Prüfung des LBEG dann in einem nächsten Schritt beim sogenannten Erörterungstermin unter Moderation des LBEG diskutiert und fließen in das Planfeststellungsverfahren ein.

FAQ's Planfeststellungsverfahren


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