Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Antragskonferenz in Campen: EMPG plant Lagerstättenwasser in der Bohrung Siedenburg Z11 zu versenken

10.11.2017


Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) plant, künftig Lagerstättenwasser in der Erdgasbohrung Siedenburg Z11 in der Samtgemeinde Siedenburg (Landkreis Diepholz) zu versenken. Einen entsprechenden Antrag will die EMPG beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) stellen. Die Bohrung Siedenburg Z11 wurde bereits 1970 abgeteuft und liegt südlich der Bundesstraße 214 auf dem Gebiet der gleichnamigen Samtgemeinde. Das Lagerstättenwasser soll nach Angaben der EMPG in eine Tiefe von mehr als 3000 Metern versenkt werden.

Startschuss des behördlichen Verfahrens war gestern eine sogenannte Antragskonferenz zu der das LBEG Träger öffentlicher Belange, anerkannte Naturschutzvereinigungen und die Planer des Projektes ins Gasthaus Bückmann in Borstel eingeladen hatte. Ziel einer Antragskonferenz ist es, den Umfang der nach der neuen Gesetzeslage geforderten Umweltverträglichkeitsprüfung abzustecken.

In der Antragskonferenz stellte die EMPG das Projekt vor und gab einen Überblick über die vorgesehenen Untersuchungen. Im weiteren Verlauf wurden zahlreiche ergänzende Hinweise gegeben, insbesondere von einem Vertreter des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umwelt (BBU), den Vertretern der Gemeinden und des Landkreises sowie des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

Im Fokus standen dabei der Schutz des Grundwassers und des Bodens. Aber auch Themen wie Anfahrtwege zum Betriebsplatz, Seismizität und der sichere Einschluss des Lagerstättenwassers in der ehemaligen Lagerstätte spielten eine Rolle.

Das LBEG wird die abgegebenen Hinweise nun prüfen und den Umfang der Untersuchungen festlegen.

Hintergrund:

Nach der neuen Gesetzeslage darf Lagerstättenwasser ab spätestens Februar 2022 nur noch in druckabgesenkte ehemals kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen eingebracht werden, in denen es sicher abgeschlossen ist. Für jede neue Versenkbohrung ist im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht und die Öffentlichkeit wird an dem Verfahren beteiligt.

Weiterer Verfahrensablauf:

Wenn die Antragsunterlagen dem LBEG vollständig vorliegen, wird das Landesamt die Unterlagen veröffentlichen und den betroffenen Bürgern die Möglichkeit geben, innerhalb einer sechswöchigen Frist Einwendungen vorzubringen. Auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen und -verbände sowie die Träger öffentlicher Belange werden dann die Gelegenheit erhalten, schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Das LBEG wird in einem weiteren Schritt nach Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen all jene zu einem sogenannten Erörterungstermin einladen, deren Äußerungen innerhalb der Frist beim Landesamt eingegangen sind. Dort werden die Argumente unter Moderation des LBEG dann erörtert.

Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln