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Antragskonferenz in Wittmund: Christian Siebels & Co. GmbH will Quarzsandabbau erweitern

19.04.2018


Die Firma Christian Siebels & Co. GmbH will ihre Quarzsandgewinnung im Landkreis Wittmund ausbauen. Zurzeit umfasst der bereits 1991 genehmigte Tagebau Adorf-Hohebarg auf dem Gebiet der Stadt Wittmund rund 15,52 Hektar Fläche. Nach Plan des Unternehmens soll er in nordöstliche Richtung in vier Etappen um insgesamt rund acht Hektar erweitert werden. Einen entsprechenden Antrag möchte die Firma beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einreichen.

Start des behördlichen Verfahrens war gestern die sogenannte Antragskonferenz, zu der das LBEG unter anderem Vertreter der Landkreise Wittmund und Aurich, der Städte Wittmund und Aurich, des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und diverser Naturschutzvereinigungen eingeladen hatte. Ziel des Termins im Großen Saal des Landkreises Wittmund war es, den Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens abzustecken.

Die Firma hat das Projekt während der Antragskonferenz vorgestellt.

Von besonderer Bedeutung war die Erweiterung der Gewässerfläche. Neben hydrogeologischen Fragestellungen, die vom Gewässerkundlichen Landesdienst und des Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband eingebracht wurden, ging es insbesondere um den Schutz von Fischen, der u.a. durch den Anglerverband Niedersachsen e.V. vertreten wurde. Der Naturschutzbund Deutschland brachte Hinweise zum Verlust von Pionierfluren, die insbesondere für Hautflügler einen wichtigen Lebensraum bieten, ein. Für das Landvolk Wittmund und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen war der Verlust landwirtschaftlicher Flächen von besonderer Bedeutung. Hier wurde darauf hingewiesen, dass für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Flächen innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes verwendet werden sollen.

Das LBEG wird die abgegebenen Hinweise nun prüfen und den Umfang der Untersuchungen festlegen.


Weiterer Verfahrensablauf:

Wenn die Antragsunterlagen dem LBEG vollständig vorliegen, wird das Landesamt die Unterlagen veröffentlichen und den betroffenen Bürgern die Möglichkeit geben, innerhalb einer einmonatigen Frist Einwendungen vorzubringen. Auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen und –verbände sowie die Träger öffentlicher Belange werden dann die Gelegenheit erhalten, schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Das LBEG wird in einem weiteren Schritt nach Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen all jene zu einem sogenannten Erörterungstermin einladen, die Einwendungen und Stellungnahmen abgegeben haben. Dort werden die Argumente unter Moderation des LBEG dann erörtert.


Kontakt: Pressesprecherin Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de



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