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Erdölförderung im Landkreis Gifhorn: Bohrung bei Hankensbüttel genehmigt

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat gestern die von der DEA Deutsche Erdoel AG geplante Erdölbohrung Hankensbüttel Süd 96 im Landkreis Gifhorn zugelassen. Die Bohrung soll eine Tiefe von rund 1750 Metern erreichen. Sie wird mehrfach verrohrt, zementiert und gegen die Umgebung abgedichtet werden.

Bereits im März dieses Jahres hatte das LBEG den Bohrplatzbau genehmigt, der zurzeit umgesetzt wird. Der Bohrplatz liegt in dem Landschaftsschutzgebiet „Ostheide“ und in dem Wasserschutzgebiet „Schönewörde“ Zone IIIb. Bei der Schutzzone IIIb handelt es sich um den äußersten Bereich eines Trinkwasserschutzgebietes, der nur für bestimmte Nutzungsarten eingeschränkt ist. Der Landkreis Gifhorn hat die für das Vorhaben der DEA erforderlichen Ausnahmen von den Regelungen der Schutzgebietsverordnungen erteilt. In der Nähe des Bohrplatzes existieren keine gesetzlich geschützten Biotope, Böden, Naturschutzgebiete und Oberflächengewässer.

Der im vergangenen Jahr eingereichte Antrag für die Erstellung der Erdölbohrung erfüllt alle aktuellen rechtlichen und technischen Voraussetzungen - dazu zählen unter anderem die Vorgaben des Bundesberggesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes. Das hat das LBEG nach intensiver Prüfung festgestellt.


Pressekontakt: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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