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K+S legt Antrag für Rekultivierung der Rückstandshalde in Wathlingen vor

14.12.2017


Die K+S Baustoffrecycling GmbH plant die Abdeckung und Rekultivierung der Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ in Wathlingen im Landkreis Celle. Dafür hat die Tochter der der K+S Entsorgung GmbH jetzt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Antrag eingereicht.


In dem ehemaligen Kali- und Steinsalzbergwerk Niedersachsen-Riedel im Landkreis Celle wurde zwischen 1910 und 1997 Kali- und Steinsalz abgebaut. Die Produktionsrückstände des Kaliwerks Niedersachsen wurden überwiegend wieder in die untertägigen Hohlräume verbracht, überschüssiges Material wurde auf die Halde „Niedersachsen“ aufgeschüttet. Seit 2007 wird das Bergwerk planmäßig geflutet.


Niederschläge, die auf die Rückstandhalde fallen, führen zu einer Lösung der im Haldenmaterial enthaltenden Salze. Das entsprechend salzige Wasser fließt zurzeit überwiegend oberflächlich von der Halde ab, wird in einem Graben rund um den Fuß der Halde gefasst und zur Flutung der Grube genutzt. Ein Eintrag von salzhaltigem Niederschlagswasser in den umgebenden Boden und das Grundwasser lässt sich jedoch nicht ausschließen.


Ziel der jetzt von der K+S beantragten Maßnahme ist es, die Neubildung von salzhaltigem Wasser zu reduzieren und damit die langfristigen Umweltauswirkungen im Bereich der Kalirückstandshalde zu verbessern. Laut Antrag soll die Halde mit geeigneten Böden und Bauschutt abgedeckt werden und anschließend begrünt werden.


Die Antragsunterlagen wird das LBEG voraussichtlich ab Mitte Januar öffentlich für die betroffenen Bürger zugänglich machen. Diese sogenannte Auslegung hat eine Frist von einem Monat und wird in den Gemeinden Wathlingen, Uetze und Flotwedel stattfinden. Die Antragsunterlagen werden zeitgleich auch auf der Internetseite des LBEG veröffentlicht. Die von dem beantragten Vorhaben betroffenen Bürger erhalten dann die Möglichkeit, beim LBEG Einwendungen gegen das Projekt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzvereinigungen werden ebenfalls beteiligt.


Nach der Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen werden die vorgetragenen Bedenken und Argumente im Rahmen eines Erörterungstermins vertieft.


Pressekontakt: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

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erstellt am:
14.12.2017

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