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Planfeststellungsverfahren für die Abdeckung der Kalihalde Wathlingen: Vorzeitiger Baubeginn für die Recyclinganlage zugelassen

06.06..2019


Die K+S Baustoffrecycling GmbH möchte vorzeitig mit dem Bau der Recyclinganlage an der Kalihalde Wathlingen (Landkreis Celle) beginnen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat einen entsprechenden Antrag jetzt zugelassen und den Sofortvollzug angeordnet.

Die Recyclinganlage dient dazu, die Annahme des für die Haldenabdeckung benötigten Materials zu kontrollieren, es aufzubereiten, zu sortieren und zwischenzulagern. Sie soll auf einer rund 20.000 Quadratmeter großen Fläche an der Süd-Ost-Ecke der Halde, südlich angrenzend an den Steigerring, errichtet werden. Die Zufahrt vom Steigerring zur Recyclinganlage wird so angelegt werden, dass durch das Vorhaben keine Eigentumsflächen Dritter betroffen sind.

Für den Bau der Recyclinganlage muss zunächst der Mutterboden abgetragen werden. Im Anschluss soll das Areal planiert und mit Asphalt befestigt werden. Auf dem Areal sind ein Sammelbecken für Regenwasser, Fahrzeugwaagen, Werkstatt- und Sozialbereiche sowie eine Tankanlage geplant.

Der vorzeitige Baubeginn für die Recyclinganlage - noch während eines aktuell laufenden Planfeststellungsverfahrens – konnte zugelassen werden, da sowohl ein öffentliches Interesse als auch ein berechtigtes Interesse des Unternehmers bestehen. Das Gesamtvorhaben „Haldenabdeckung“ ist unter anderem deshalb im öffentlichen Interesse, weil die Abdeckung die noch salzhaltigen Haldenwassereinträge in das Grundwasser minimiert. Angesichts der zu erwartenden langen Verfahrensdauer besteht auch das allgemeine berechtigte unternehmerische Interesse an einer Beschleunigung des Vorhabens.

Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Beginns war die Prognose, dass das Unternehmen grundsätzlich mit einer Genehmigung für das Gesamtvorhaben „Haldenabdeckung“ rechnen kann. Bei dieser Prognose wurden auch die vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren berücksichtigt.

Bei der Zulassung des vorzeitigen Beginns handelt es sich nicht um eine Vorentscheidung über das Gesamtvorhaben, da eine abschließende Entscheidung erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden kann. Falls das Gesamtvorhaben nicht planfestgestellt wird, ist das Unternehmen verpflichtet, den früheren oder einen gleichwertigen Zustand wiederherzustellen. Dass dies gegebenenfalls möglich ist, war ebenfalls Voraussetzung für die Zulassung des vorzeitigen Beginns.

Die Zulassung des LBEG sowie der Antrag des Unternehmens sind online abrufbar unter www.uvp.niedersachsen.de oder unter www.lbeg.niedersachsen.de Bergbau_Genehmigungsverfahren_Aktuelle Planfeststellungsverfahren.

Gegen die Entscheidung des LBEG kann Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg erhoben werden.

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren


Pressekontakt: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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