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Planfeststellungsverfahren für die Kalihalde Wathlingen: Unternehmen beantragt vorzeitigen Bau der Recyclinganlage

03.05.2019


Die K+S Baustoffrecycling GmbH möchte zeitnah mit dem Bau der Recyclinganlage an der Kalihalde Wathlingen (Landkreis Celle) beginnen. Dafür hat das Unternehmen jetzt einen Antrag beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht, der aktuell geprüft wird.

Die Anlage dient der Annahmekontrolle, der Aufbereitung, der Sortierung und der Zwischenlagerung der für die Haldenabdeckung zukünftig benötigten Materialien. Sie soll auf einer rund 20.000 Quadratmeter großen Fläche an der Süd-Ost-Ecke der Halde, südlich angrenzend an den Steigerring errichtet werden.

Das Unternehmen möchte nach dem Abtrag des Mutterbodens das Areal planieren und befestigen. Es sind ein Sammelbecken für Regenwasser, Fahrzeugwaagen, Werkstatt- und Sozialbereiche sowie eine Tankanlage beantragt. Die Zufahrt vom Steigerring zur Recyclinganlage soll so angelegt werden, dass durch das Vorhaben keine Eigentumsflächen Dritter betroffen sind. Die Anlieferung von Abdeckmaterial ist nicht Bestandteil des Antrags.

Ein vorzeitiger Baubeginn - noch während eines aktuell laufenden Planfeststellungsverfahrens - kann unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden. So müssen unter anderem mögliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Natur renaturierbar sein und ein öffentliches oder berechtigtes Interesse des Unternehmers bestehen. Falls das Gesamtvorhaben - in diesem Fall die Abdeckung der Halde Niedersachsen - nicht planfestgestellt wird, ist der Unternehmer verpflichtet den früheren Zustand wiederherzustellen.

Im Rahmen der Prüfung für den vorzeitigen Baubeginn der Recyclinganlage erstellt das LBEG auch eine Prognose, ob das Unternehmen grundsätzlich mit einer Genehmigung des Gesamtvorhabens rechnen kann. Bei der Prognose werden auch die vorliegenden Stellungnahmen und Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Es handelt sich um eine überschlägige Prüfung, also nicht um eine Vorentscheidung über das Gesamtvorhaben. Eine abschließende Entscheidung wird erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden.

Hinweis:

Aufgrund der Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereinigungen hat die K+S Baustoffrecycling GmbH einige Antragsunterlagen zum Gesamtvorhaben abgeändert bzw. ergänzt. Diese Unterlagen werden gem. § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz den betroffenen Trägern öffentlicher Belange und den Naturschutzvereinigungen zeitnah zur Stellungnahme zugesandt werden.

Eine Entscheidung über den vorzeitigen Beginn für die Errichtung der Recyclinganlage ist frühestens nach Auswertung dieser Stellungnahmen vorgesehen.

PM des LBEG zum Erörterungstermin

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren


Pressekontakt: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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