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Quarzsandtagebau „Utgast“: Unternehmen beantragt Erweiterung – Unterlagen werden ausgelegt

18.01.2018


Die Kiesgruben Günther Müller GmbH & Co. KG hat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Antrag für den Weiterbetrieb und die Erweiterung des Quarzsandtagebaus „Utgast“ im Landkreis Wittmund eingereicht. Das Unternehmen möchte in den kommenden 40 Jahren auf einer Erweiterungsfläche von etwa 24,1 Hektar circa 4,35 Millionen Kubikmeter Quarzsand abbauen.

Für dieses Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Der eingereichte Antrag der Kiesgruben Günther Müller GmbH & Co. KG enthält unter anderem technische Unterlagen und Gutachten zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Dazu zählen beispielsweise mögliche Auswirkungen auf die Bereiche Boden und Wasser sowie das Landschaftsbild. Nach dem Ende des Abbaus soll das Gebiet entsprechend der Folgenutzung „Naturschutz“ wieder hergerichtet werden.

Die Antragsunterlagen werden ab 29. Januar 2018 im Rathaus der betroffenen Samtgemeinde Esens ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen dort sowie auf der Internetseite des LBEG jeweils bis zum 28. Februar 2018 einsehen und noch bis zum 03. April 2018 Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen. Parallel zur Öffentlichkeit werden auch die Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzvereinigungen beteiligt. Sie können bis zu den ihnen gesetzten Fristen Stellungnahmen abgeben.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen werden anschließend mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen abgegeben haben, auf einem Erörterungstermin erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht und ist nicht öffentlich. Mit dem Abschluss des Erörterungstermins endet die Anhörungsphase.

Anschließend wird der Antrag unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen geprüft. Es wird ermittelt, ob die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen rechtlich zulässig sind und ob dem Vorhabenträger Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen auferlegt werden müssen. Dabei werden unter anderem auch umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften sowie Standards zu verschiedenen Emissionen wie beispielsweise Lärm und Staub berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren


Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2018

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