REKAL-Anlage des Kaliwerkes Sigmundshall: Unternehmen beantragt Weiterbetrieb
13.06.2019
Schwerpunkte des Verfahrens werden die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange sein. Dabei ist auch zu prüfen, in wie weit die Nachbarschaft durch Lärm, Staub, Schadstoffe, Gerüche usw. belastet wird und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Der entsprechende Antrag der K+S KALI GmbH liegt jetzt vollständig beim LBEG vor und wird in die Beteiligung an die anerkannten Naturschutzvereinigungen und -verbände sowie die Träger öffentlicher Belange gegeben. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können den Antrag vom 26. Juni bis 25. Juli 2019 bei den Samtgemeinden Nenndorf und Sachsenhagen sowie bei der Stadt Wunstorf einsehen.
Jeder, dessen Belange durch den Betrieb der REKAL-Anlage berührt sind, kann bis zum Ablauf des 25. August 2019 Einwendungen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie oder den oben genannten Gemeinden erheben. Die Frist für Stellungnahmen von Seiten anerkannter Vereinigungen und der Träger öffentlicher Belange läuft bis zum 16. August.
Im Anschluss wird das LBEG die Einwendungen und Stellungnahmen sichten und mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, sowie den Betroffenen, den Naturschutzvereinigungen und den Trägern öffentlicher Belange zu einem sogenannten Erörterungstermin einladen. Dort werden die Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert.
Anschließend wird das LBEG den Antrag unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen prüfen, ob der Weiterbetrieb zulässig ist und ob dem Vorhabenträger weitere Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen auferlegt werden müssen. Dabei werden unter anderem umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften sowie Standards zu verschiedenen Emissionen wie beispielsweise Lärm und Staub zu berücksichtigen sein.
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