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Suche nach Erdöl- und Erdgaslagerstätten - LBEG erteilt Aufsuchungserlaubnisse in Nordost-Niedersachsen

21.01.2013


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Bergbehörde hat jetzt Aufsuchungserlaubnisse auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) für drei Felder im Nordosten von Niedersachsen erteilt. Das US-Unternehmen Blue Mountain Exploration LLC erhielt für die Felder Oldendorf (ca. 850 km²) und Lüneburg (ca. 700 km²) eine Erlaubnis, das in Berlin ansässige Unternehmen PRD Energy GmbH darf im Feld Uelzen (ca. 900 km²) aufsuchen. Die Erlaubnisse, die die Landkreise Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen berühren, sind bis zum 31.12.2017 befristet.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Eine solche Erlaubnis berechtigt nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie z. B. dem Niederbringen von Erkundungsbohrungen oder seismische Untersuchungen. Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z.B. Landkreise als untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.

Die Erteilung der Erlaubnisse dient der Ordnung von Aufsuchungstätigkeiten. Aufgrund dieser Regelung darf in einem festgelegten Gebiet, dem Erlaubnisfeld, für einen begrenzten Zeitraum, nur ein Unternehmer diese Tätigkeiten zur Suche nach einem Bodenschatz vornehmen. Außerhalb solcher Felder sind Aufsuchungsaktivitäten ausgeschlossen.

Im Zusammenhang mit der Erteilung von Erlaubnissen wird aktuell vielfach die Technologie des Hydraulic Fracturings diskutiert. Mit Fracking-Maßnahmen, für die immer ein gesondertes Betriebsplanverfahren durchzuführen ist, kann die Förderung von Erdgas und Erdöl entweder verbessert oder erst ermöglicht werden. Fracking ist allerdings keine typische Aufsuchungstätigkeit.

Nähere und aktuelle Informationen über die einzelnen Erlaubnisse und Bewilligungen (Gebiet, Unternehmen, etc.) enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich-neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert sich das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.
Kartendarstellung der Erlaubnisfelder  
Kartendarstellung der Erlaubnisfelder

Zum NIBIS-Kartenserver:

http://nibis.lbeg.de/cardomap3/

Erlaubnisse: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Erlaubnisse

Bewilligungen: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Bewilligungen


Häufig gestellte Fragen:

http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30976&article_id=106540&_psmand=4


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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