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Erdöl und Erdgas in Niedersachsen: LBEG erteilt zwei Aufsuchungserlaubnisse und eine Bewilligung

04.12.2013


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat als zuständige Bergbehörde zwei Bescheide für die Aufsuchung sowie einen Bescheid für die Erkundung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl und Erdgas) in Niedersachsen erteilt. Alle Bescheide wurden heute (04.12.2013) an die Unternehmen herausgegeben.

Die Kimmeridge Energy Management Ltd. mit Hauptsitz in New York erhält für das Feld Heemsen (ca. 403 km²), das die Landkreise Diepholz, Heidekreis, Nienburg und die Region Hannover berührt, eine vom 01.12.2013 bis zum 30.11.2018 befristete Aufsuchungserlaubnis.

Für das Feld Prezelle (ca. 160 km²) bekommt die deutsche Geo Exploration Technologies (GET) eine Aufsuchungserlaubnis für die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2019. Das Feld befindet sich im Landkreis Lüchow-Dannenberg.


Das niederländische Unternehmen Tulip Oil Holding B.V. erhält vom LBEG eine Bewilligung für das Feld Eystrup (ca. 5,3 km²) im Landkreis Nienburg. Sie gilt vom 01.12.2013 bis zum 30.11.2016.

Das LBEG hat die Stellungnahmen der jeweils berührten Landkreise (u. a. Natur- und Umweltschutzbelange) bei der Erteilung der beiden Erlaubnisse sowie der Bewilligung berücksichtigt.

Hintergrund Erlaubnis:

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Eine solche Erlaubnis berechtigt nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen wie z. B. dem Niederbringen von Erkundungsbohrungen oder seismische Untersuchungen. Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.

Hintergrund Bewilligung:

Die Gewinnung volkswirtschaftlich bedeutender Bodenschätzen unterliegt ebenfalls den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.


Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BbergG. Das Feld der Bewilligung ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.

Hinweis Fracking:

Mit den beiden Erlaubnissen und der Bewilligung hat das LBEG den drei Unternehmen keine Genehmigung zur Durchführung einer Fracking-Maßnahme erteilt. Vor einer Fracking-Maßnahme muss nach dem BBergG immer ein gesondertes und umfangreiches Betriebsplanverfahren vorgenommen werden. Die letzte Frack-Maßnahme in Niedersachsen fand im Juli 2011 statt.

Über das LBEG:

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich-neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert sich das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.



Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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