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Erste Rechercheergebnisse zu Bohr- und Ölschlammgruben: LBEG veröffentlicht Standorte im Internet

12.02.2015


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute (12.02.2015) die ersten Rechercheergebnisse zu den Standorten von Bohr- und Ölschlammgruben in Niedersachsen veröffentlicht. Auf der Internetseite des LBEG können jetzt die Lagedaten von 100 Bohr- und Ölschlammgruben eingesehen werden. Auf dieser Internetseite werden die Zwischenergebnisse der im November 2014 gebildeten Arbeitsgruppe aus Vertretern des Niedersächsischen Umweltministeriums, des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und des LBEG ab sofort fortlaufend publiziert. Ziel ist die Erstellung einer umfassenden Übersicht über die in Niedersachsen existierenden Bohr- und Ölschlammgruben.

Grundlage der Recherche sind dem LBEG vorliegende Informationen, die Hinweise auf mehr als 400 Bohr- und Ölschlammgruben beziehungsweise Deponien beinhalten. Diese Informationen werden derzeit mit Daten aus anderen Quellen abgeglichen und vervollständigt. Dazu hatte das LBEG die betroffenen Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie und das Umweltministerium die Unteren Bodenschutzbehörden abgefragt. Die Rückläufe werden aktuell ausgewertet, verglichen, geprüft und anschließend in eine Datenbank überführt. In die Auswertung fließen auch zwischenzeitlich von verschiedenen Bürgern zugesandte Informationen über Bohr- und Ölschlammgruben ein.

Link auf die LBEG-Internetseite mit den Standorten:
http://memas02.lbeg.de/cardomap3/?TH=SCHLAMMGRUBEN

Hintergrund Bohr- und Ölschlammgruben:
In Niedersachsen werden Erdöl und Erdgas seit den 1850er-Jahren gefördert. Schon damals wurden einfache Gruben zur Ablagerung von Grabungs- oder Bohrrückständen genutzt. Bis in die 1960er-Jahre war es gängige Praxis, nahezu neben jeder Tiefbohrung eine kleine „Bohrschlammgrube“ anzulegen. Später wurden Bohrrückstände von Tiefbohrungen verstärkt auf zentralen Bohrschlammgruben abgelagert. Bei ölhaltigen Rückständen wurden spezielle Ölschlammgrubenangelegt. Seit den 1980er-Jahren wurden diese Ölschlammgruben von der Bergbehörde nur als Zwischenlager genehmigt, die in der Regel spätestens mit Ende des Betriebes vollständig zurückgebaut wurden. Bei allen anderen ehemaligen Bohrschlammgruben wurde nach Betriebsende entschieden, wie der Standort wieder nutzbar gemacht werden konnte (Entfernung des Bohrschlamms, Sanierung der Grube, Verbleib des Bohrschlamms an Ort und Stelle mit Rekultivierung etc.). Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, sodass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben wurden seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt.

Weiteren Informationen über Bohr- und Ölschlammgruben:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/neuigkeiten/titel-129705.html




Pressesprecher:


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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