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Neue Regelungen und Planungsgrundlagen für Erdwärmeheizungen: LBEG aktualisiert Erdwärme-Leitfaden und -Karten

20.02.2015


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt mit dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) einen Änderungsentwurf zum „Leitfaden für Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ veröffentlicht. Demnach soll es ab sofort unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, Erdwärmekollektoren im Grundwasser einzubauen. An vielen Standorten mit flachem Grundwasserspiegel wird die Verwendung solcher Anlagen dadurch erst ermöglicht.

Damit reagieren die beiden Behörden auf moderne Kollektortypen, die eine Gefährdung des Grundwassers vermeiden. So können z.B. so genannte Spiralkollektoren in Ton oder anderes dichtes Material eingebettet werden, das im Falle einer Leckage die Ausbreitung des Wasser-Frostschutzmittel-Gemisches aus dem Kollektor in das Grundwasser verhindert.

Der aktuelle, im Herbst 2012 herausgegebene „Leitfaden für Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ ist die technische und rechtliche Standardreferenz für Planer und Bauherren. Auch in Zukunft werden das LBEG und das MU mit Änderungsentwürfen und Ergänzungen auf technologische Weiterentwicklungen, neue Erfahrungen aus der Praxis sowie überarbeitete Rahmenbedingungen reagieren.

Bereits im Januar hatte das LBEG die im Internet frei verfügbare Karte „Nutzungsbedingungen oberflächennaher Geothermie“ aktualisiert. Diese Karte stellt niedersachsenweit die wichtigste Grundlage für die Beurteilung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für Erdwärmeanlagen dar. Als neue Inhalte wurden u. a. Bereiche ergänzt, in denen mögliche Auswirkungen von Bergbau, oberflächennahen Kohlenwasserstofflagerstätten oder -speichern oder artesischen Grundwasserverhältnissen zu berücksichtigen sind. Die Darstellung der Salzstockhochlagen wurde nach einer Überarbeitung mit verbesserter Datengrundlage aktualisiert.

Hintergrund Erdwärmekollektoren:

Erdwärmekollektoren nutzen die im Boden gespeicherte Wärme aus Sonneneinstrahlung und versickerten Niederschlägen und existieren in mehreren Bauformen mit Einbautiefen zwischen einem und fünf Metern.

Zum Änderungsentwurf


Pressesprecher:


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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