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Suche nach Erdöl- und Erdgaslagerstätten: PRD Energy gibt Teile des Erlaubnisfeldes "Steinhorst" zurück

27.03.2015


Die PRD Energy GmbH hat einen Teil ihres Erlaubnisfeldes „Steinhorst“ an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Es handelt sich um Bereiche im Westen des Feldes (Orte: Bostel,Garssen). Damit verringert sich die Fläche zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl/Erdgas) von circa 683 auf 589 km². Die bis zum 31.10.2016 befristete Aufsuchungserlaubnis trägt nun den Namen „Steinhorst Verkleinerung“. Sie erstreckt sich weiterhin über Teile der Landkreise Uelzen, Gifhorn, Celle und die Region Hannover. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die Teilaufhebung dieser Bergbauberechtigung jetzt wirksam geworden.

Nach einer intensiven Auswertung geowissenschaftlicher Daten über den tiefen Untergrund im Erlaubnisfeld „Steinhorst“, konnte die PRD Energy GmbH das Gebiet für mögliche Bohrprojekte zur Erkundung von Kohlenwasserstoffen eingrenzen.

Das Unternehmen beantragte die teilweise Aufhebung des Erlaubnisfeldes „Steinhorst“ gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG).

Nähere und aktuelle Informationen über die einzelnen Erlaubnisse (Gebiet, Unternehmen etc.) enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG (Link s.u.).

Hintergrund Erlaubnis:

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Das LBEG kann eine Erlaubnis allerdings aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er die Erlaubnis freiwillig zurückgibt.

Nach Erteilung einer Erlaubnis - wie im Fall des Feldes „Steinhorst" - betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen (Erdöl/Erdgas) im Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus, kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen.

Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/bergbauberechtigungen/bergbauberechtigungen-807.html

Zum NIBIS-Kartenserver:
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Erlaubnisse: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Erlaubnisse




Pressesprecher:


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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