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Erdöl- und Erdgassuche: GDF Suez gibt Erlaubnis „Vorhop-Südost“ auf - Nach Explorationsbohrung keine weiteren Maßnahmen geplant

02.04.2015


Die GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH hat ihre Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl/Erdgas) im etwa 95 km2 großen Feld „Vorhop-Südost“ (Landkreis Gifhorn) nicht verlängert. Damit ist die vom 01.10.2007 bis zum 31.03.2015 befristete Erlaubnis jetzt erloschen.

Nach der im März 2014 durchgeführten Explorationsbohrung Vorhop-Südost 1 ist die GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH zu dem Ergebnis gekommen, dass das Kohlenwasserstoffpotenzial nicht ausreicht, um weitere Maßnahmen in dem Erlaubnisfeld vorzunehmen. Daher verzichtete das Unternehmen auf eine Verlängerung.

Nähere Informationen über die einzelnen Erlaubnisse im Aufsichtsbereich des LBEG enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG.

Hintergrund Erlaubnis:


Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Das LBEG kann eine Erlaubnis allerdings aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er die Erlaubnis freiwillig zurückgibt.

Nach Erteilung einer Erlaubnis - wie im Fall des Feldes „Vorhop-Südost" - betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen (Erdöl/Erdgas) im Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus, kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen.

Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/bergbauberechtigungen/bergbauberechtigungen-807.html

Zum NIBIS-Kartenserver:
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Erlaubnisse: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Erlaubnisse




Pressesprecher:


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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