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Suche nach Erdöl und Erdgas: PRD Energy Inc. gibt Bergbauberechtigungen zurück

10.08.2015


Dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) liegen jetzt die Aufhebungsanträge der PRD Energy Inc. für ihre Aufsuchungserlaubnisse und Gewinnungsberechtigungen auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) vor. Die Anträge werden derzeit vom LBEG bearbeitet. Das Unternehmen teilte bereits am 28.07.2015 in einer Pressemitteilung mit, dass es sich aus Deutschland zurückziehen werde.

In Niedersachsen handelt es sich um die Erlaubnisfelder „Steinhorst Verkleinerung“ (ca. 589 km2) im Landkreis Gifhorn, „Sittensen“ (ca. 331 km2) im Landkreis Rotenburg und das Bewilligungsfeld „Volkensen“ (ca. 11,7 km²) im Landkreis Rotenburg. Mit einer Aufhebung der Aufsuchungserlaubnis Sittensen fehlt dem Unternehmen auch die genehmigungsrechtliche Grundlage für die geplanten geophysikalischen Messungen im Raum Sittensen (Landkreis Rotenburg) und die Wiedererschließung des Erdölfeldes Volkensen (Bewilligungsfeld Volkensen, Landkreis Rotenburg) mit einer Erkundungsbohrung. Die bereits im Rahmen von Betriebsplänen genehmigten Projekte dürfen dann nicht mehr ausgeführt werden.

Nach Aufhebung der oben genannten Berechtigungen stehen die Gebiete wieder zur Verfügung. Das bedeutet, dass ein anderes Unternehmen sich das jeweilige Gebiet ggf. sichern kann. Dafür muss jedoch ein Antrag eingereicht werden, den das LBEG nach Bundesberggesetz (BBergG) prüfen müsste.

Die Aufhebung der Aufsuchungserlaubnis für das Feld „Uelzen“ (ca. 920 km2) im Landkreis Uelzen hatte die PRD Energy Inc. vor der Pressemitteilung vom 28.07.2015 eingereicht. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die Erlaubnis bereits am 31.07.2015 erloschen.

Hintergrund Erlaubnisse, Betriebspläne und Bewilligungen:
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Eine solche Erlaubnis berechtigt nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie z. B. dem Niederbringen von Erkundungsbohrungen oder seismische Untersuchungen. Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als Untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet. Das LBEG kann eine Erlaubnis aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er die Erlaubnis – wie in diesem Fall – freiwillig zurückgibt.

Bei einer Bewilligung handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff fördern zu dürfen. Auch eine Bewilligung berechtigt noch nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen.


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Erlaubnisse: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Erlaubnisse
Bewilligungen: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Bewilligungen

Zur Pressemitteilung der PRD



Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: thomas.schubert@lbeg.niedersachsen.de
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