Festsetzung und Erhebung
Die Festsetzung der Feldes- und Förderabgabe erfolgt auf Basis der abgegebenen Voranmeldungen und Erklärungen. Grundlage ist die Niedersächsische Förder- und Abgabenverordnung (
NFördAVO).
Im Rahmen der Erhebung ist die vorangemeldete oder erklärte Förderabgabe zu zahlen.