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Planfeststellungsverfahren zum Weiterbetrieb und zur Erweiterung des Quarzsandtagebaus „Utgast“ in der Gemeinde Holtgast eingeleitet

Die Firma Kiesgruben Günther Müller GmbH & Co. KG plant die Erweiterung ihres Sandtagebaus (Nassgewinnung) in der Gemeinde Holtgast, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund. Der Antrag lag vom 29.01.2018 bis zum 28.02.2018 bei der Samtgemeinde Esens aus.


Die Antragsunterlagen (Download) sind auch über den Auslegungszeitraum hinaus vollständig online abrufbar.

Im Zweifelsfall ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Projekt:

Weiterbetrieb und die Erweiterung des bestehenden Sandtagebaus (Nassgewinnung) im Landkreis Wittmund auf dem Gebiet der Gemeinde Holtgast, Samtgemeinde Esens.

Das Vorhaben betrifft die Gemeinde Holtgast, Samtgemeinde Esens durch Flächennutzungen in der Gemarkung Utgast.

Antragsteller:

Kiesgruben Günther Müller GmbH & Co. KG, 26487 Neuschoo, Ziegeleiweg 1

Antragsgrundlageund Verwaltungsverfahren:

§ 52 Abs. 2a i.V.m. § 57a Bundesberggesetz (BBergG)

Über den Antrag ist in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.

Zuständige Behörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.


Verlauf des Verfahrens:

18.12.2017: Antragseingang
29.01.2018 bis 28.02.2018: Auslegung der Antragsunterlagen:
03.04.2018: Ende der Einwendungsfrist

Die Bekanntmachung der Planauslegung (Download) enthält wichtige Hinweise für Betroffene und Einwender.


Vorhabensbeschreibung:

Über eine Betriebsdauer von 40 Jahren sollen auf der Erweiterungsfläche (ca. 24,08 ha Abbaustätte mit ca. 21,39 ha Nassabbaufläche) ca. 4,35 Mio. m³ Quarzsand durch Nassabbau mit bis zu ca. 30 m Abbautiefe gewonnen,transportiert und aufbereitet werden.

Die Gewinnung soll abschnittsweise in 5 Abbauabschnitten erfolgen. Nach Abtragung des Oberbodens soll der Quarzsand mit einem Saugbagger gewonnen werden. Mittels einer schwimmenden Druckrohrleitung soll das Quarzsand-Wasser-Gemisch zum bereits landseitig vorhandenen Aufbereitungsgelände transportiert und dort aufbereitet werden. Das Spülwasser soll dem Tagebaugewässer wieder zugeführt werden.

Nach dem Ende des Abbaubetriebes soll die Abbaustätte entsprechend der vorgesehenen Folgenutzung „Naturschutz“ hergerichtet werden.

Weitere Einzelheiten können derAllgemein verständlichen Zusammenfassung (Download) entnommen werden.

Hinweis:

Zusätzlich können dieAntragsunterlagen im niedersächsischen UVP-Portal ebenfalls über den Auslegungszeitraum hinaus eingesehen werden (https://uvp.niedersachsen.de/startseite).

Im Zweifelsfall ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich.

vergrößern   Bildrechte: Kiesgruben Günther Müller GmbH & Co. KG, Neuschoo

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.01.2018
zuletzt aktualisiert am:
23.05.2022

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