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Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen

Das LBEG führt Vorprüfungen durch, in denen entschieden wird, ob Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind.


Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gilt für Vorhaben, von denen erhebliche Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgehen können. Bei einigen Vorhabensarten wird im UVPG auf die UVPG-Gesetze der Länder verwiesen, in denen weiterführende Regelungen getroffen werden können. Für Bergbaubetriebe gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau).

Es wird unterschieden zwischen Vorhaben, bei denen

  • grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • zunächst eine allgemeine Vorprüfung oder
  • zunächst eine standortbezogene Vorprüfung

durchzuführen ist.

Bei der Vorprüfung führt die zuständige Behörde eine überschlägige Prüfung durch.

Die Vorprüfung hat zwei Ergebnisse:

  1. Zum einen wird entschieden, ob ein Vorhaben erhebliche Umweltbeeinträchtigungen auslösen kann und ob es daher einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.
  2. Zum anderen wirkt sich diese Entscheidung auf die Art des Genehmigungsverfahrens aus. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, so ist ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, so wird die Entscheidung in einem „herkömmlichen“ Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung getroffen.

Die Feststellung der Behörde, dass für ein Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, ist nicht selbständig anfechtbar.

Das Ergebnis der Vorprüfung ist gemäß § 5 UVPG der Öffentlichkeit bekanntzugeben.

Die Veröffentlichung der Vorprüfungsergebnisse unter Angabe der Entscheidungsgründe erfolgt im niedersächsischen UVP-Portal (https://uvp.niedersachsen.de/) unter dem Verfahrenstyp "Negative Vorprüfungen".

Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, d. h. wenn bei der Vorprüfung eine UVP-Pflicht festgestellt wird, finden sich die entsprechenden Prüfvermerke der durchgeführten Vorprüfung unter den jeweiligen Zulassungsverfahren im UVP-Portal.



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