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Rohrleitungen

Zuständigkeiten des LBEG für Rohrleitungen


Rohrleitungen

Das LBEG ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Rohrfernleitungen, Gashochdruckleitungen und bergbauliche betriebliche Leitungen in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen sowie teilweise in Schleswig-Holstein und Hamburg. Weiterhin gehören Transitrohrleitungen und Unterwasserkabel auf dem deutschen Festlandsockel der Nordsee und dem schleswig-holsteinischen Bereich der Ostsee zu diesem Aufsichtsbereich.

Die vom LBEG durchgeführten Verfahren umfassen Nichtbeanstandungsverfahren nach Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV), Plangenehmigungen (PG) nach umweltrechtlichen und energiewirtschaftlichen Vorschriften sowie Planfeststellungsverfahren (PFV) nach bergrechtlichen, umweltrechtlichen und energiewirtschaftlichen Vorschriften unter Beteiligung der Öffentlichkeit und mit Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP).

Weiterhin erteilt das LBEG Genehmigungen für Transitrohrleitungen im Bereich der „Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)“ Deutschlands in der Nordsee und in der AWZ in der Ostsee vor der Küste Schleswig-Holsteins, sowie in den entsprechenden Küstengewässern. Diese Projekte, sowie Projekte für Unterwasserkabel, werden gemäß §133 Bundesberggesetz (BBergG) beaufsichtigt. Betriebliche Leitungen von Unternehmen des Erdöl-/Erdgas- und Speicherbergbaus, des Kali- /Salzbergbaus, des Braunkohlebergbaus, der Steine-/Erden-Industrie werden vom LBEG über das Betriebsplanverfahren nach BBergG genehmigt und beaufsichtigt.

Für die unter Bergaufsicht stehenden Betriebe nimmt das LBEG Zuständigkeiten nach dem Wasser-, Abfall- und lmmissionsschutzgesetz wahr und erteilt auf der Grundlage des Wasserrechtes i. V. m. dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) die Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe. Die Aufsicht über die Rohrfernleitungen wird durch regelmäßige Befahrungen und Inspektionen der Betriebe, durch Untersuchung und Dokumentation von Betriebsereignissen, Schadensfällen und Unfällen realisiert.

In der Funktion des LBEG als Träger öffentlicher Belange und bei der Bearbeitung von Stellungnahmen zu Raumordnung und Landesplanung sowie Flächennutzungs- und Bauleitplanung werden die Leitungssysteme als eine wichtige Informationsebene berücksichtigt.

Das LBEG-Leitungskataster

Um eine schnelle und einfache Verfügbarkeit aktueller und verlässlicher Leitungsinformationen für Voranfragen, Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeiten sicherzustellen, führt das LBEG ein digitales Leitungskataster als zentrales digitales Leitungsinformationsystem zur Dokumentation, Auskunft und Auswertung vorhandener und geplanter Leitungen. Alle Leitungsdaten im Zuständigkeitsbereich des LBEG werden in das Leitungskataster übernommen. Weitergehende Informationen zum LBEG-Leitungskataster finden Sie hier.

Bau einer Erdgasfernleitung

Bau einer Erdgasfernleitung

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rochus Rieche

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel: 05323 / 9612-268

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