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Altablagerungen

Unter Altablagerungen versteht man nach §2(5) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

Sachstand
Die Erfassung der Altablagerungen läuft mittlerweile seit 1985. Bis heute wurden von den zuständigen Bodenschutzbehörden 10.601 Altablagerungen erfasst. Es liegen ca. 3.420 Gefährdungsabschätzungen vor. Sie umfassen die Untersuchung und Bewertung nach §§ 10 und 15 BBodSchV und die Entscheidung durch die zuständige Behörde, ob der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder eine Altlast vorliegt. Sollte sich hier weiterer Handlungsbedarf ergeben, schließen sich Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen an. 413 Altablagerungen befinden sich derzeit in der Überwachung.

Zahlen zur Altlastenbearbeitung im Überblick (Stand: 31.07.2023):

Erfasste Altablagerungen 10.601
erforderliche Gefährdungsabschätzungen 2.016
Abgeschlossene Gefährdungsabschätzungen 3.420
Gefahrenverdacht ausgeräumt 1.531
Als Altlast eingestuft 1.604
Laufende Sanierungen 40
Abgeschlossene Sanierungen 474
In der Überwachung 413

Die interaktive Karte Altablagerungen in Niedersachsen können Sie im NIBIS® KARTENSERVER des LBEG online betrachten.

Altablagerungen  

Altablagerungen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hans-Werner Basedow

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: 0511/643-3568

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