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Die Anzeige von Bohrungen soll für den Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen online erfolgen; für die Hoheitsbereiche der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein kann dieses Verfahren nur ab 100m Bohrstrecke genutzt werden. Bohrungen unter 100m Bohrstrecke aus den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein müssen NICHT beim LBEG angemeldet werden. Hier sind die in der links stehenden Linkliste aufgeführten Behörden zuständig.
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