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Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

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Neu
Wenn Sie auf den folgenden Link klicken, öffnet sich die Applikation, mit der Sie uns neue Bohrungen anzeigen können.
Online-Bohranzeige
Bohranzeige in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein
Bohrungen unter 100m Bohrstrecke aus den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bitte bei folgenden Behörden anzeigen:
Geologischer Dienst für Bremen
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt / Geologie in Hamburg
Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein
Gesetzliche Grundlagen
 
Lagerstättengesetz
Bundesberggesetz
Niedersächsisches Wassergesetz

 
Altes Formular zur Bohranzeige
Online-Bohranzeige

Die Anzeige von Bohrungen soll  für den Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen online erfolgen; für die Hoheitsbereiche der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein kann dieses Verfahren nur ab 100m Bohrstrecke genutzt werden. Bohrungen unter 100m Bohrstrecke aus den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein müssen NICHT beim LBEG angemeldet werden. Hier sind die in der links stehenden Linkliste aufgeführten  Behörden zuständig.

H i e r   können Sie die Applikation starten!

Die Bohranzeigen-Applikation öffnet sich in einem neuen Fenster. Um diese Applikation nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Cookies müssen zugelassen sein
  • Javascript muss aktiviert sein
  • Active-X Steuerelemente müssen aktiviert sein

Ein ausführlicher Hilfetext ist der Applikation beigefügt.

Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen darf die URL der Applikation NICHT den Favoriten / Lesezeichen hinzugefügt werden. Wird diese über den Aufruf der Favoriten gestartet, treten Fehler auf. Bitte, fügen Sie deshalb diese aktuelle Seite (URL in der Adressleiste) Ihren Favoriten zu, dann können Sie problemlos auf die Applikation zugreifen.

Die gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie hier.

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