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Bodenerosion


Unter Bodenerosion wird die Ablösung und Verlagerung von Bodenmaterial entlang der Bodenoberfläche durch Wind und Wasser verstanden.

Das Bundesbodenschutzgesetz besagt zur Vorsorge in Bezug auf Bodenerosion (§ 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft Abs. 2 Nr. 4), dass "Bodenabträge durch eine standortangepasste Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung möglichst vermieden werden".

Wassererosionsereignis
Wassererosionsereignis

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind die bisher geltenden „Cross Compliance“ Anforderungen neu geregelt worden. Die Grundanforderungen an die Betriebsführung und die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), die ein Betriebsinhaber erfüllen muss, um Direktzahlungen zu erhalten, werden als „Konditionalitäten“ bezeichnet. Ab 2023 ist somit die Erosionsgefährdung durch Wasser und durch Wind gemäß § 16 Abs. 1 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) auszuweisen.

Das LBEG stellt sowohl zur Wind- als auch zur Wassererosion Informationsgrundlagen und Auswertungen für Planung und Beratung bereit. Das Niedersächsische Bodeninformationssystem NIBIS® bietet Daten und Auswertungskarten zur Ermittlung von erosionsgefährdeten landwirtschaftlichen Flächen mit Handlungsbedarf auf verschiedenen Maßstabsebenen an.


Winderosionsereignis im Mai 2000

Winderosionsereignis im Mai 2000

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Knut Meyer

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3457

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