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Schutzwürdige Böden

Eine zentrale Bedeutung bei der Bewertung der Böden aus Sicht der Bodenschutz-Vorsorge hat deren Grad an Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, bewertet auf Grundlage der Funktionen nach Bodenschutzrecht. Von besonderer Bedeutung sind dabei die natürlichen Bodenfunktionen und die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. Die Methoden zur Ermittlung der Schutzwürdigkeit von Böden in Niedersachsen sind ausführlich in GUNREBEN & BOESS (2003) sowie in BUG et al. (2019) beschrieben.

Landesweite Auswertungen mit dem NIBIS® zur Schutzwürdigkeit der Böden sind derzeit nur auf der Grundlage der Bodenübersichtskarte 1 : 50 000 (BÜK 50) möglich. Hier muss generell auf den Übersichtscharakter der Kartenserie verwiesen werden. Entsprechend können die aus dieser Kartenserie abgeleiteten Auswertungen nur eine vorherrschende Tendenz der Bodenentwicklung wiedergeben.

Das schränkt die Auswertbarkeit hinsichtlich großmaßstäbiger Planungen entsprechend ein.

Die ausgewiesenen Flächen, insbesondere wenn sie auf der BÜK 50 beruhen, stellen in der Regel Suchräume für die dargestellten Kriterien dar, in denen sich eine detaillierte Untersuchung zur Ausweisung von schutzwürdigen Böden empfiehlt. Das heißt aber nicht, dass hier zwingend schutzwürdige Böden anzutreffen sind, wie es auch im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass außerhalb dieser Bereiche keine schutzwürdigen Böden zu erwarten sind.

Die Suchräume für schutzwürdige Böden in Niedersachsen sind auch auf dem NIBIS® KARTENSERVER eingestellt.

Quellen:
Gunreben, M. & Boess, J. (2003): Schutzwürdige und schutzbedürftige Böden in Niedersachsen. – Nachhaltiges Niedersachsen 25; Hildesheim.

Bug, J., Engel, N., Gehrt, E. & Krüger, K. (2019): Schutzwürdige Böden in Niedersachsen. Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren. – GeoBerichte 8: 4. überarb. Aufl., 56 S., 25 Abb., 5 Tab., Anh.; Hannover (LBEG).

Ausschnitt aus der Themenkarte "Schutzwürdige Böden"

Ausschnitt aus der Themenkarte

GeoBerichte 8

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dirk Prause

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3354

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