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Bergbau im Harz: LBEG widerruft Erlaubnis zur Suche nach Rohstoffen

30.01.2018


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt die Erlaubnis der Rhenium Technology Corporation (ehemals Samarium Tennessine Corporation) zur Suche nach Kupfer, Zink, Blei und Silber zwischen Bad Grund und Clausthal-Zellerfeld widerrufen. Das Unternehmen hatte sich die Erlaubnis für das 153 Quadratkilometer große Feld „Erzbergwerke Niedersachsen“ ursprünglich im September des vergangenen Jahres gesichert.

Im Nachhinein hat sich jetzt jedoch herausgestellt, dass die Geschäftsführung der Rhenium Technology Corporation die erforderliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht besitzt.

Es sind also nachträglich Tatsachen eingetreten, die zur Versagung der Erlaubnis geführt hätten. Daher hat das LBEG den sofortigen Widerruf der Erlaubnis entsprechend § 11 des Bundesberggesetzes ausgesprochen.


Hintergrund:


Bei einer Aufsuchungserlaubnis handelt es sich lediglich um ein Recht. Es ist sozusagen der erste Schritt in Richtung einer möglichen Förderung von Rohstoffen. Wer eine solche Erlaubnis hat, darf in einem klar festgelegten Gebiet als Einziger Betriebspläne für konkrete Aufsuchungshandlungen einreichen und deren Zulassung beantragen, um die in der Erlaubnis festgelegten Rohstoffe zu suchen. Dies ist in etwa mit dem „Abstecken eines Claims“ vergleichbar.

Für eine Erlaubnis reicht es aus, dass der Antragsteller seine finanzielle Leistungsfähigkeit und technische Kompetenz glaubhaft macht. Diese Berichte werden unvoreingenommen von der zuständigen Bergbehörde geprüft.


Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

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erstellt am:
30.01.2018

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