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Aktenplan

Die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat verlangen, dass Behörden der Öffentlichen Verwaltung nachvollziehbar handeln. Täglich fällt bei ihnen viel Schriftgut an, das in Akten zusammengeführt wird. Damit ihr Handeln nachvollziehbar bleibt, ordnen Behörden das Schriftgut systematisch und bewahren es auf. Das Prinzip dieser Ordnung beruht auf einem Nummernsystem, das in Niedersachsen einheitlich ist. Dieses System erleichtert die Verständigung, erlaubt das Verlagern von Akten und macht das Handeln wirtschaftlich.

Der aktuelle Aktenplan des LBEG in der Fassung vom November 2012 orientiert sich am landeseinheitlichen Aktenplan Niedersachsen.

 

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