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Gewinnung von Kohlenwasserstoffen: LBEG vergibt Bewilligung für Erdgasfeld im Landkreis Hildesheim

18.03.2013


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Bergbehörde hat jetzt eine Bewilligung zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl und Erdgas) für das Feld Alfeld-Elze II im Landkreis Hildesheim (südliches Niedersachsen) erteilt. Die Lizenz berechtigt das Unternehmen 5P Energy GmbH mit Sitz in Langenhagen (Region Hannover), bis zum 14. März 2016 in dem ca. 20 km² großen Feld Kohlenwasserstoffe zu fördern. Der Landkreis wurde in Form einer Stellungnahme in den Vergabeprozess eingebunden und über die Entscheidung informiert.

Bei einer bergrechtlichen Bewilligung handelt es sich nur um das grundsätzliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufzusuchen und zu gewinnen. Eine solche Bewilligung berechtigt nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie z. B. dem Niederbringen von Förderbohrungen. Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht bewertet. Die Gewinnung von Rohstoffen aus einem Bewilligungsfeld ist in Niedersachsen förderabgabepflichtig.

Im Zusammenhang mit der Erteilung von Bewilligungen wird aktuell vielfach die Technologie des Hydraulic Fracturings diskutiert. Mit Fracking-Maßnahmen, für die immer ein gesondertes Betriebsplanverfahren durchzuführen ist, kann die Förderung von Erdgas und Erdöl entweder verbessert oder erst ermöglicht werden. 5P Energy hat keinen Sonderbetriebsplan für eine Fracking-Maßnahme im Bewilligungsfeld Alfeld-Elze II eingereicht. Vom Unternehmen wird eine herkömmliche Förderung aus den ehemaligen Produktionsbohrungen angestrebt.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich-neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert sich das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.



Zur Internetseite des LBEG:

http://www.lbeg.niedersachsen.de


Zum NIBIS-Kartenserver:

http://nibis.lbeg.de/cardomap3/

Bewilligungen in Niedersachsen: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Bewilligungen


Häufig gestellte Fragen:

http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30976&article_id=106540&_psmand=4


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de

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