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Erdgasförderplatz Leer Z5: Orientierende Bodenuntersuchung ergibt erhöhten Quecksilberwert - Maßnahmen eingeleitet

22.03.2017


Im Rahmen des landesweiten Untersuchungsprogramms im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze haben Experten auch das Umfeld des Erdgasförderplatzes Leer Z5 untersucht. Das Ergebnis: Die Quecksilberwerte im Boden sind so hoch, dass weitere detaillierte Untersuchungen veranlasst werden, um entscheiden zu können, ob die Fläche noch landwirtschaftlich genutzt werden darf.

Auslöser der Untersuchung war das Ergebnis einer orientierenden Untersuchung. Eine der insgesamt 14 im Umfeld des Erdgasförderplatzes Leer Z5 genommenen Bodenproben wies nach Laboranalyse einen Quecksilberwert von 2,01 Milligramm pro Kilogramm auf. Der Quecksilberwert der Probe überschritt damit knapp den nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung geltenden sogenannten Maßnahmenwert für Grünland im Oberboden (0-10 cm). Für Flächen, auf denen landwirtschaftliche Nutzung (Grünland) stattfindet liegt dieser Wert bei 2,0 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Boden.

Das LBEG hatte nach Vorlage des Gutachtens umgehend den alten wie auch den neuen Betreiber des Platzes, das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Leer und den Eigentümer der Fläche informiert. Das LBEG wird den Betreiber jetzt auffordern, den gesamten Bereich um den Erdgasförderplatz gründlich zu untersuchen und bei Bedarf zu sanieren.

Zur Einordnung des Wertes:

Auf Kinderspielplätzen liegt der Maßnahmewert nach Bodenschutzverordnung bei 10 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm. Bis zu diesem Wert geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch für im Boden buddelnde Kinder keine gesundheitliche Gefahr besteht.

Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de

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