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Bohranzeige online

Der Anzeigepflicht von Bohrungen liegen gesetzliche Grundlagen, wie

- Lagerstättengesetz
- Bundesberggesetz
- Wasserhaushaltsgesetz
zugrunde.
Demzufolge müssen sämtliche Bohrungen für den Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen angezeigt werden.

Die Anzeige von Bohrungen beim LBEG soll online erfolgen.

Für die Hoheitsbereiche der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ist das LBEG auch Bergbehörde. Bohrungen mit mehr als 100 m Bohrstrecke aus diesen Ländern sind deshalb ebenfalls über die „Bohranzeige online" Anwendung zu erfassen.

Bohrungen bis 100 m Bohrstrecke aus den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein müssen NICHT beim LBEG angemeldet werden. Hier sind die in der nebenstehenden Linkliste aufgeführten Behörden zuständig.


Bohranzeige Online Bohranzeige online

Die Bohranzeigen-Applikation öffnet sich in einem neuen Fenster. Um diese Applikation nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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  • Active-X Steuerelemente müssen aktiviert sein

Ein ausführlicher Hilfetext ist der Applikation beigefügt. Die gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie hier.

Bohranzeige Online

Bohranzeige in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein

Bohrungen bis 100 m Bohrstrecke aus den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bitte bei folgenden Behörden anzeigen:

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