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Bohr- und Ölschlammgruben

In Niedersachsen werden Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas) seit den 1850er Jahren gefördert. Schon damals wurden einfache Gruben zur Ablagerung von Grabungs- oder Bohrrückständen genutzt. Bis in die 1960iger Jahre war es gängige Praxis, neben jeder Tiefbohrung eine kleine „Schlammgrube“ anzulegen, sofern die Rückstände nicht sofort verwertet wurden. Später wurden Bohrrückstände mehrerer Bohrungen in einer zentralen Bohrschlammgrube abgelagert.

Die ölhaltigen Rückstände wurden in speziellen Ölschlammgruben gesammelt und dort für einen begrenzten Zeitraum zwischengelagert. Seit den 1980er Jahren wurden Ölschlammgruben von der Bergbehörde als vorübergehende Einrichtungen genehmigt, die in der Regel spätestens mit Ende des Betriebes vollständig zurückgebaut wurden.

Bei allen anderen ehemaligen Bohrschlammgruben wurde nach Betriebsende entschieden, wie der Standort wieder nutzbar gemacht werden konnte (Entfernung des Bohrschlamms, Sanierung der Grube, Verbleib des Bohrschlamms an Ort und Stelle mit Rekultivierung etc.).

Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, so dass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben wurden seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt.

Im November 2014 hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Niedersächsischen Umweltministeriums mit Vertretern des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und des LBEG systematisch nach Schlammgruben recherchiert, die mit der Erdöl- und Erdgasförderung in Verbindung stehen könnten. Dafür wurden auch die Unteren Bodenschutzbehörden in Niedersachsen sowie alle Unternehmen der Erdöl- und Erdgasindustrie angeschrieben. Die Rückläufe wurden ausgewertet, verglichen, geprüft und anschließend in eine Datenbank überführt.

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