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Geotechnische Sicherheit im Halden- und Deponiebau

Abfälle, die vorbehandelt sind oder die nicht einer Verwertung zugeführt werden können, werden auf oberirdischen Deponien und Halden langfristig abgelagert. Zum Schutz von Mensch und Umwelt werden die Deponien und Halden durch ein Oberflächen- und Basisabdichtungssystem eingekapselt. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Dichtigkeit werden z.B. tonhaltige Böden als mineralische Abdichtungskomponente verwendet. Die Anforderungen an die Qualität der mineralischen Abdichtungskomponente werden durch verschiedene Vorschriften und Regelwerke vorgegeben.
Im Rahmen der behördlichen Überwachung überprüft das LBEG die Einhaltung dieser Qualitätsvorgaben. Dies umfasst zum einen die Überprüfung von Eignungsuntersuchungen an den zum Einbau vorgesehenen Böden bzw. mineralischen Baustoffen. Zum anderen begleitet das LBEG die Herstellung der mineralischen Abdichtungskomponenten. In dieser Phase werden durch das LBEG Bodenproben entnommen und im hauseigenen bodenmechanischen Labor untersucht.
Deponien und Halden sind Erdbauwerke, die ähnlich wie andere Bauwerke funktionsfähig und standsicher zu erstellen sind. Dementsprechend müssen die Standsicherheitsbedingungen wie bei Gründungen erfüllt und die Gebrauchstauglichkeit insbesondere mit Blick auf die Abdichtungen gewährleistet sein. Dazu gehören u.a. die Grundbruchsicherheit, die Gleitsicherheit, die Sicherheit gegen Geländebruch und Verformungen des Erdbauwerkes und des Untergrundes.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren für die Deponien und Halden prüft das LBEG die dazu durchgeführten Untersuchungen sowie Bewertungen und regt gegebenenfalls weitere Betrachtungen zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit an.



 
 
 
 

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Sylvia Palm

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3425

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