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erstellt am:
21.08.2026
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) mit Sitz in Lingen/Ems das Erlaubnisfeld „Bentheimer Wald Verkleinerung“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken zugeteilt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Feldesstreckung, in diesem Fall also die Verkleinerung eines bereits bestehenden Erlaubnisfeldes. Die NDEWG hatte bereits seit dem 15. Juni 2022 die Erlaubnis „Bentheimer Wald“ inne, die Fläche verkleinert sich nun von gut 215 auf etwas mehr als 116 Quadratkilometer.
Dabei bleibt nur ein Mittelstreifen des ursprünglichen Feldes von der niederländischen Grenze über Bad Bentheim und Schüttorf bis nordöstlich des Autobahnkreuzes BAB 30/31 bestehen. Der nördliche Teil rund um Isterberg und vor allem der südliche Teil bis zur Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen fallen weg.
Das LBEG kommt damit dem Antrag der NDEWG auf Feldesstreckung nach. Das Unternehmen sieht in dem verkleinerten Feld die größten Potenziale zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe. Die Befristung bleibt wie zuvor bestehen bis zum 14. Juni 2027.
Die Erlaubnis gibt der NDEWG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist. Das Unternehmen beabsichtigt, Potenziale für die regionale Nutzung von Erdwärme in kommunalen und industriellen Projekten zu ergründen.
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