Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Aufsuchung von Erdwärme bei Bad Bentheim: Erlaubnisfeld wird deutlich kleiner

Die Karte zeigt die alte Erlaubnis Bentheimer Wald in Rot und die neue Erlaubnis Bentheimer Wald Verkleinerung in Violett.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Bentheimer Wald Verkleinerung“ umfasst nur noch den Mittelteil des ursprünglichen Feldes und nicht mehr den nördlichen und südlichen Bereich.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mbH (NDEWG) mit Sitz in Lingen/Ems das Erlaubnisfeld „Bentheimer Wald Verkleinerung“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken zugeteilt. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Feldesstreckung, in diesem Fall also die Verkleinerung eines bereits bestehenden Erlaubnisfeldes. Die NDEWG hatte bereits seit dem 15. Juni 2022 die Erlaubnis „Bentheimer Wald“ inne, die Fläche verkleinert sich nun von gut 215 auf etwas mehr als 116 Quadratkilometer.

Dabei bleibt nur ein Mittelstreifen des ursprünglichen Feldes von der niederländischen Grenze über Bad Bentheim und Schüttorf bis nordöstlich des Autobahnkreuzes BAB 30/31 bestehen. Der nördliche Teil rund um Isterberg und vor allem der südliche Teil bis zur Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen fallen weg.

Das LBEG kommt damit dem Antrag der NDEWG auf Feldesstreckung nach. Das Unternehmen sieht in dem verkleinerten Feld die größten Potenziale zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe. Die Befristung bleibt wie zuvor bestehen bis zum 14. Juni 2027.

Die Erlaubnis gibt der NDEWG lediglich das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist. Das Unternehmen beabsichtigt, Potenziale für die regionale Nutzung von Erdwärme in kommunalen und industriellen Projekten zu ergründen.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2026

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