Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Bergwerk Siegfried-Giesen: LBEG genehmigt Wiederinbetriebnahme

30.01.2019


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks Siegfried-Giesen im Landkreis Hildesheim genehmigt. LBEG-Präsident Andreas Sikorski übergab den Planfeststellungsbeschluss heute Nachmittag im Geozentrum Hannover an die Verantwortlichen der K+S KALI GmbH. „Damit ist der Weg frei für den Bau der Anlagen und die Schaffung von Arbeitsplätzen“, so Sikorski. „Natürlich mit klaren Auflagen für den Schutz von Mensch und Umwelt.“

Dazu zählen zahlreiche Bedingungen, die sicherstellen, dass sich bei einer Wiederaufnahme des Betriebs Lärm, Staub, Luftschadstoffe und Erschütterungen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen halten. So schreibt der Beschluss zum Beispiel eine Überwachung gesetzlich festgeschriebener Richtwerte mit Messstationen vor. Basis dieser Auflagen sind mehrere Gutachten, die das Unternehmen zum Schutz der betroffenen Nachbarschaft hatte anfertigen lassen. Diese Gutachten wurden von den beteiligten Behörden, den Fachreferaten des LBEG und der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Landes Niedersachsen geprüft.

Da das Vorhaben erheblich in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild eingreift, enthält der Beschluss vielfältige Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei geht es unter anderem um Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz des Feldhamsters und von Vogelarten sowie um die Entwicklung von Gras- und Staudenfluren und Gehölzen.

Nicht vollständig auszugleichen ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die hohen Anlagengebäude und die neue Halde. Daher verpflichtet der Beschluss das Unternehmen zu einer Ersatzgeldzahlung von rund 1,77 Millionen Euro. Diese Zahlung erfolgt an die Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim und dient dem Naturschutz.

Zusammen mit der Planfeststellung wurden wasserrechtliche Erlaubnisse erteilt, unter anderem die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwässern in die Innerste. Diese hatte die Untere Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim nach intensiver Prüfung gemeinsam mit dem Gewässerkundlichen Landesdienst formuliert. Sie enthält zahlreiche Auflagen und entspricht den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des deutschen Wasserrechts. Mit Beginn des Produktionsbetriebes wird weniger salzhaltiges Haldenwasser in die Innerste eingeleitet als bisher.

Wesentliche Bestandteile des vorangegangenen vierjährigen Planfeststellungsverfahrens waren eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Erörterungstermin. Nach dem Erörterungstermin Ende 2015 begann die Genehmigungsphase, die nun in den vorliegenden 1010 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss mündete. Aus der 253 Seiten umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie aus der Prüfung des Vorhabens nach Maßgabe der Fachgesetze ergaben sich Auflagen, die 124 Seiten füllen und von der K+S umzusetzen sind. So muss das Unternehmen beispielsweise eine Sicherheitsleistung nachweisen, damit das Land Niedersachsen und die Kommunen im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nicht belastet werden. Erst nach diesem Nachweis darf mit der Errichtung von Anlagen begonnen werden. Soweit Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern nicht stattgegeben werden konnte, ist dies im Planfeststellungsbeschluss begründet.


Hintergrund Bergwerk Siegfried-Giesen:

Das Bergwerk Siegfried-Giesen liegt auf dem Salzstock Sarstedt zwischen den Ortschaften Giesen, Ahrbergen, Sarstedt und Barnten im Landkreis Hildesheim. Es wurde bereits von 1909 bis 1987 betrieben, um Kalisalz aus Tiefen zwischen 400 und 1.050 Metern zu gewinnen. Im Jahr 1987 wurde die Produktion mangels Absatzmöglichkeiten stillgelegt. Siegfried-Giesen ist seitdem ein Reservebergwerk.

Die K+S AG möchte in den kommenden 40 Jahren bis zu 2,5 Millionen Tonnen Kalirohsalz pro Jahr aus dem Salzstock Sarstedt gewinnen und zu verkaufsfähigen Produkten u.a. für die Düngemittelindustrie aufbereiten. Durch das Bergwerk sollen 500 neue Arbeitsplätze entstehen.

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren (Ablauf, Unterlagen, Planfeststellungsbeschluss, etc):

http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/planfeststellungsverfahren-fuer-die-wiederinbetriebnahme-des-bergwerks-siegfried-giesen-eingeleitet-131886.html




Pressekontakt: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln