Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Erdgasförderung bei Schafwinkel-Odeweg (Landkreis Verden): Unterlagen für Planfeststellungsverfahren liegen aus

Die Karte zeigt die Lage der drei Bohrplätze Weißenmoor Z1, Z2 und Z3.   Bildrechte: LGLN/LBEG
Die drei Bohrplätze Weißenmoor Z1 bis Z3 liegen nördlich des zu Kirchlinteln gehörenden Ortsteils Schafwinkel-Odeweg.

Die Firma Harbour Energy Germany GmbH mit Sitz in Hamburg beabsichtigt, die Fördermengen im Erdgasfeld Weißenmoor in der Gemeinde Kirchlinteln (Landkreis Verden) zu erhöhen. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung nötig. Die Unterlagen dafür liegen jetzt öffentlich aus.

Im vergangenen Jahr hat Harbour Energy neben den bereits bestehenden Bohrungen Weißenmoor Z1 und Z2 die Bohrung Weißenmoor Z3 nördlich des Kirchlintelner Ortsteils Schafwinkel-Odeweg in dauerhaften Betrieb genommen. Allerdings darf das Unternehmen nach den geltenden Genehmigungen aus den Bohrungen nur ein begrenztes Erdgasvolumen fördern. Um diese Fördermengen erhöhen zu dürfen, hat die Firma nun den „Rahmenbetriebsplan für die Erhöhung des Fördervolumens im Erdgasfeld Weißenmoor auf täglich mehr als 500.000 Kubikmeter Erdgas“ beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht.

Im jetzt folgenden Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind die Antragsunterlagen in der Zeit vom Mittwoch, 16. September, bis Donnerstag, 15. Oktober, online auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/ öffentlich einsehbar.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis sechs Wochen nach Beginn der Auslegungsfrist, also bis einschließlich zum Dienstag, 27. Oktober, Einwendungen schicken per E-Mail unter PFV-WNMR_Z3@lbeg.niedersachsen.de oder postalisch an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Claus­thal-Zellerfeld. Ebenso können innerhalb dieser Frist anerkannte Vereinigungen Stellungnahmen abgeben.

Ziel des Vorhabens ist ausschließlich die Erhöhung der Fördermenge. Ein Umbau der Anlagen oder eine Erweiterung der Betriebsflächen ist nicht geplant.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist nach dem Bundesberggesetz (BBergG) in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen die Genehmigungsbehörde für den Bau und den Betrieb von bergbaulichen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2026
zuletzt aktualisiert am:
08.09.2026

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