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Erdölförderung im Landkreis Gifhorn: Bohrplatzbau für Hankensbüttel Süd 96 und 97 genehmigt

28.03.2018


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat gestern die Errichtung des Förderplatzes der DEA Deutsche Erdoel AG für die geplanten Bohrungen Hankensbüttel Süd 96 und 97 im Landkreis Gifhorn genehmigt.

Der im vergangenen Jahr eingereichte Antrag erfüllt alle aktuellen rechtlichen und technischen Voraussetzungen - dazu zählen unter anderem die Vorgaben des Bundesberggesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes. Das hat das LBEG in den vergangenen Monaten nach eingehender Prüfung festgestellt. An der Prüfung des Antrags wurden auch der Landkreis Gifhorn, die Gemeinde Hankensbüttel und der Wasserverband beteiligt.

Bei dem Bohrplatz handelt es sich um einen etwa 70 mal 60 Meter großen versiegelten Bohrplatz der Erdölindustrie. Der Platz wird in einem Gebiet angelegt, in dem sich bereits mehrere Förderplätze zur Erdölgewinnung befinden. In der Nähe des Bohrplatzes existieren keine gesetzlich geschützten Biotope, Böden, Naturschutzgebiete und Oberflächengewässer. Der Bohrplatz wird auf einer Fläche errichtet, die in der Schutzzone IIIb des Trinkwasserschutzgebietes „Schönewörde“ liegt. Bei der Schutzzone IIIb handelt es sich um den äußersten Bereich eines Trinkwasserschutzgebietes, der nur für bestimmte Nutzungsarten eingeschränkt ist.

Mit dem jetzt im Einvernehmen mit dem Landkreis zugelassenem Antrag ist noch nicht das Niederbringen der eigentlichen Bohrungen genehmigt. Dafür muss die DEA noch zusätzliche Sonderbetriebspläne - u.a. mit Informationen zum Aufbau der Bohranlage, der Bohrtechnik, der Verrohrung und den geplanten obertägigen Anlagen - einreichen. Diese Anträge erwartet das LBEG in den kommenden Wochen. Sie werden anschließend nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes unter Einbindung des Landkreises und der Gemeinde Hankensbüttel geprüft.

Bei den von der DEA geplanten Bohrungen Hankensbüttel Süd 96 und 97 handelt es sich um Bohrungen der Erdölindustrie. Die Bohrungen sollen eine Tiefe von etwa 1.875 und circa 2.050 Metern erreichen.



Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

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erstellt am:
28.03.2018

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