Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Grenzüberschreitende Beteiligung zum niederländischen Projektteil: Unterlagen für CO2-Highway Europe liegen aus

Die Karte zeigt den geplanten Verlauf von verschiedenen Trassenvarianten. Bildrechte: Equinor ASA
In der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee sind für die Kohlendioxid-Fernleitung derzeit fünf verschiedene Trassenvarianten (grün, rosa, orange, violett und blau gestrichelt) geplant.

Das norwegische Unternehmen Equinor ASA plant, eine Pipeline vom französischen Dünkirchen und belgischen Seebrügge in die norwegische Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee zu legen, um darin Kohlendioxid zu transportieren, das dann im tiefen Untergrund unter der Nordsee permanent gespeichert werden soll (CCS). Die Leitung mit dem Namen CO2-Highway Europe (CO2HE) soll unter anderem durch die niederländische AWZ verlaufen. Dafür ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, für deren Reichweite und Detailtiefe nun ein Berichtsentwurf vorliegt. Da das Vorhaben grenzüberschreitende Auswirkungen haben kann, wird die deutsche Öffentlichkeit über die Auslegung dieses Berichtsentwurfs informiert.

Vorerst soll die Leitung durch niederländische Gewässer verlegt werden ohne einen direkten Anschluss an das Festland und Speichermöglichkeiten. Der Antrag beinhaltet fünf verschiedene Varianten des Pipeline-Verlaufs.

Das niederländische Ministerium für Klima und grünes Wachstum koordiniert das Verfahren. Im Rahmen der so genannten Espoo-Konvention ist die Bundesrepublik Deutschland in das Verfahren mit einbezogen. Auf deutscher Seite übernimmt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Information der Öffentlichkeit und stellt Unterlagen auf seiner Internetseite sowie im UVP-Portal online zur Verfügung.

Stellungnahmen können bis Donnerstag, 2. Juli, vorzugsweise online unter der Adresse www.rvo.nl/co2-he eingereicht werden. Dort finden sich auch weitergehende Informationen zu dem Vorhaben und dem niederländischen Verfahren.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für die Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nordsee.
  • Vorhaben, von denen erhebliche Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgehen können, müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
  • Für Vorhaben, die sich über das Territorium eines Staates hinaus auswirken, ist 1997 das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen in Kraft getreten, das von den Mitgliedern der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) im finnischen Espoo unterzeichnet wurde.
  • In der Espoo-Konvention verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Umweltverträglichkeitsprüfungen in einer frühen Planungsphase vorzunehmen und sich gegenseitig über zu prüfende Projekte zu informieren, die erhebliche Umweltauswirkungen über Grenzen hinweg haben können.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2026

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