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erstellt am:
22.09.2026
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat der Beak Consultants GmbH mit Sitz in Freiberg in Sachsen das Erlaubnisfeld Oberharz zur großräumigen Aufsuchung von Bodenschätzen zugeteilt. Das Feld umfasst weite Teile des westlichen Harzes, die Erlaubnis ist auf vier Jahre befristet bis zum 14. September 2030.
Die Beak Consultants GmbH beabsichtigt, vorrangig aus wissenschaftlichen Zwecken eine Vielzahl von Bodenschätzen aufzusuchen. Hintergrund ist das Verbund-Forschungsprojekt Desmex-MinD. Darin geht es darum, neue Erkundungs- und Explorationsmethoden für potenzielle Bergbauregionen in Deutschland zu entwickeln anhand der Untersuchung von Mineralsystemen im Erzgebirge und im Oberharz.
Das Erlaubnisfeld Oberharz reicht von Bad Harzburg im Osten bis an die Bundesautobahn 7 bei Olderode südlich von Seesen im Westen sowie vom Langelsheimer Ortsteil Nauen im Norden bis nach Osterode am Harz im Süden. Es ist knapp 494,6 Quadratkilometer groß und überdeckt teilweise andere Erlaubnisse zur gewerblichen Aufsuchung bestimmter Bodenschätze sowie Bergwerkseigentume. Jedoch sieht § 7 Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) ausdrücklich vor, dass eine Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken die Erteilung einer Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung oder zur Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken nicht ausschließt.
Bevor das LBEG der Beak Consultants GmbH das Erlaubnisfeld Oberharz zugeteilt hat, hatte es die von der Fläche betroffenen Landkreise Göttingen, Goslar und Northeim sowie die Städte Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Langelsheim, Osterode am Harz und Seesen sowie die Gemeinden Bad Grund und Kalefeld um Stellungnahme gebeten. Die Aufsuchungstätigkeiten werden sich vorerst auf die Untersuchung von Sedimentproben und bereits vorliegenden Bohrkernen konzentrieren. Für tiefergehende technische Tätigkeiten sind bergrechtliche Betriebspläne erforderlich, für deren Zulassung unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
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