Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Großräumige Aufsuchung von Bodenschätzen: LBEG teilt Erlaubnisfeld Oberharz zu

Die Karte zeigt die Umrisse des Erlaubnisfeldes Oberharz.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Oberharz reicht von Bad Harzburg über Altenau bis Osterode sowie über Goslar, Langelsheim, Hahausen und Seesen bis zum Harzhorn.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat der Beak Consultants GmbH mit Sitz in Freiberg in Sachsen das Erlaubnisfeld Oberharz zur großräumigen Aufsuchung von Bodenschätzen zugeteilt. Das Feld umfasst weite Teile des westlichen Harzes, die Erlaubnis ist auf vier Jahre befristet bis zum 14. September 2030.

Die Beak Consultants GmbH beabsichtigt, vorrangig aus wissenschaftlichen Zwecken eine Vielzahl von Bodenschätzen aufzusuchen. Hintergrund ist das Verbund-Forschungsprojekt Desmex-MinD. Darin geht es darum, neue Erkundungs- und Explorationsmethoden für potenzielle Bergbauregionen in Deutschland zu entwickeln anhand der Untersuchung von Mineralsystemen im Erzgebirge und im Oberharz.

Das Erlaubnisfeld Oberharz reicht von Bad Harzburg im Osten bis an die Bundesautobahn 7 bei Olderode südlich von Seesen im Westen sowie vom Langelsheimer Ortsteil Nauen im Norden bis nach Osterode am Harz im Süden. Es ist knapp 494,6 Quadratkilometer groß und überdeckt teilweise andere Erlaubnisse zur gewerblichen Aufsuchung bestimmter Bodenschätze sowie Bergwerkseigentume. Jedoch sieht § 7 Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) ausdrücklich vor, dass eine Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken die Erteilung einer Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung oder zur Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken nicht ausschließt.

Bevor das LBEG der Beak Consultants GmbH das Erlaubnisfeld Oberharz zugeteilt hat, hatte es die von der Fläche betroffenen Landkreise Göttingen, Goslar und Northeim sowie die Städte Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld, Goslar, Langelsheim, Osterode am Harz und Seesen sowie die Gemeinden Bad Grund und Kalefeld um Stellungnahme gebeten. Die Aufsuchungstätigkeiten werden sich vorerst auf die Untersuchung von Sedimentproben und bereits vorliegenden Bohrkernen konzentrieren. Für tiefergehende technische Tätigkeiten sind bergrechtliche Betriebspläne erforderlich, für deren Zulassung unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Weitere Infos:

  • Die Erlaubnis Oberharz zur großräumigen Aufsuchung von Bodenschätzen bezieht sich auf mehr als 50 Rohstoffe. Im Einzelnen sind das Actinium und die Actiniden, Aluminium, Antimon, Arsen, Beryllium, Blei, Bor, Caesium, Chrom, Eisen, Gallium, Germanium, Gold, Hafnium, Indium, Iridium, Kadmium, Kobalt, Kupfer, Lanthan und die Lanthaniden, Lithium, Mangan, Molybdän, Nickel, Niob, Osmium, Palladium, Phosphor, Platin, Quecksilber, Rhenium, Rhodium, Rubidium, Ruthenium, Scandium, Schwefel, Selen, Silber, Strontium, Tantal, Tellur, Thallium, Titan, Vanadium, Wismut, Wolfram, Yttrium, Zink, Zinn, Zirkonium, Flussspat und Schwerspat.
  • Das Projekt Desmex-MinD ist ein Verbundforschungsprojekt, das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gefördert wird. In dem Verbund ist auch das LBEG einer der insgesamt zehn Partner – allerdings in seiner Eigenschaft als Staatlicher Geologischer Dienst und nicht in seiner Eigenschaft als Bergbehörde.
  • Nähere Informationen zu Desmex-MinD gibt es im Internet unter anderem bei der Universität Münster, die die Leitung des Verbundprojekts hat, unter der Adresse https://www.uni-muenster.de/DESMEX/desmex-mind/.
  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet bestimmte Rohstoffe aufsuchen zu dürfen. Technische Maßnahmen sind damit noch nicht verbunden oder genehmigt.
  • Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.09.2026

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