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Kalibergwerk Sigmundshall: Unternehmen beantragt Weiterbetrieb von Rekal-Anlage

27.12.2017


Die K+S KALI GmbH hat heute beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) den Weiterbetrieb der REKAL-Anlage nach Beendigung der Kalisalzförderung aus dem Bergwerk Sigmundshall beantragt.


Mit der Rekal-Anlage (REcycling KALium) gewinnt das Unternehmen aus Salzschlacke Aluminiumgranulat und Material zur Abdeckung der Rückstandshalde. Die Anlage wurde 1995 am Bergwerk bei Wunstorf in Betrieb genommen und seitdem vom LBEG berg- und immissionsschutzrechtlich überwacht. Für den zukünftigen Weiterbetrieb nach der Kaliproduktion ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Der jetzt eingereichte Antrag der K+S KALI GmbH wird aktuell vom LBEG auf Vollständigkeit geprüft. Er enthält unter anderem technische Unterlagen und Gutachten zu den Umweltauswirkungen der Anlage.


Nach der Vollständigkeitsprüfung wird das Landesamt die Unterlagen für einen Monat auslegen und den betroffenen Bürgern noch einen weiteren Monat lang die Möglichkeit geben, Einwendungen vorzubringen. Auch die anerkannten Naturschutzvereinigungen und -verbände sowie die Träger öffentlicher Belange werden dann die Gelegenheit erhalten, schriftlich Stellungnahmen abzugeben.

In einem weiteren Schritt wird das LBEG nach Sichtung der Einwendungen und Stellungnahmen all jene zu einem sogenannten Erörterungstermin einladen, deren Äußerungen innerhalb der Frist beim Landesamt eingegangen sind. Dort werden die Einwendungen und Stellungnahmen besprochen und bei Bedarf vertieft, soweit dies für die Entscheidungsfindung erforderlich ist.

Anschließend wird der Antrag unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen geprüft. Es wird ermittelt, ob die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen rechtlich zulässig sind und ob dem Vorhabenträger Vermeidungs- oder Minimierungsmaßnahmen auferlegt werden müssen. Dabei werden unter anderem umwelt- und naturschutzrechtliche Vorschriften sowie Standards zu verschiedenen Emissionen wie beispielsweise Lärm und Staub berücksichtigt.

Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellungsverfahren


Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.12.2017

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