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erstellt am:
18.09.2026
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt den Einwirkungsbereich für den Kavernenspeicher Krummhörn im Landkreis Aurich bekannt gegeben. Der Betreiber des Kavernenspeichers, die Uniper Energy Storage GmbH mit Sitz in Düsseldorf, hatte diesen Einwirkungsbereich zu ermitteln, innerhalb dessen sich die Oberfläche durch den Kavernenbetrieb im Laufe der Zeit um mindestens zehn Zentimeter gesenkt hat.
Der elliptisch geformte Bereich zwischen der Ortschaft Upleward und der Küste hat Ausdehnungen von ungefähr 780 mal 470 Metern und ist rund 0,29 Quadratkilometer groß. Das entspricht einer Fläche von etwa 40 Fußballfeldern. Außer den obertägigen Kavernenanlagen selbst sind von dem Einwirkungsbereich nur landwirtschaftliche Flächen betroffen.
Grundlage für die Festlegung dieses Bereiches ist § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) in Sinne der in § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) geregelten Bergschadensvermutung.
Hintergrund:
Entsteht im Einwirkungsbereich eines Betriebes zum Beispiel an einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage ein Schaden, der durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche verursacht worden ist und ein Bergschaden sein kann, so wird auf den Bergbaubetrieb als Verursacher geschlossen. Bei dieser sogenannten Bergschadensvermutung handelt es sich um einen Anscheinsbeweis.
Weitere Infos:
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,
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