Artikel-Informationen
erstellt am:
31.07.2026
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute den neu ermittelten Einwirkungsbereich für den Betrieb der Kavernenspeicher Rüstringen im Bereich der Stadt Wilhelmshaven bekannt gegeben. Der Einwirkungsbereich hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von circa 4300 Metern und einer Ost-West-Ausdehnung von circa 4100 Metern.
Der zuletzt bekanntgegebene Einwirkungsbereich war etwas kleiner (siehe Grafik). Die Nord-West Kavernengesellschaft als Betreiberin der Speicheranlage hat in den vergangenen Jahren weitere Höhenmessungen vorgenommen. Dabei hat das Unternehmen gemäß der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) die Grenze des Einwirkungsbereichs, in dem Bodensenkungen von zehn Zentimetern und mehr eingetreten sind, neu ermittelt und dem LBEG zur Prüfung und anschließender Bekanntgabe vorgelegt.
Durch die neue Festlegung hat sich der Einwirkungsbereich etwas erweitert.
In einem Einwirkungsbereich gilt die sogenannte Bergschadensvermutung. Das heißt, es wird vermutet, dass ein Schaden von dem betreffenden Bergbaubetrieb verursacht wurde. Der ursprüngliche Einwirkungsbereich der Speicheranlage war festzulegen, da mehr als zehn Zentimeter Senkungen eingetreten sind.
Der neue Einwirkungsbereich wird ab 31. Juli 2026 im Amtsblatt der Stadt Wilhelmshaven bekannt gegeben sowie auf der Internetseite des LBEG unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/bergbau/tatigkeiten_zustandigkeiten/markscheidewesen/markscheidewesen_bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Hintergrund:
Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Gewinnung des Bergbaubetriebes durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse
oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Damit tritt eine Beweislastumkehr ein – der Unternehmer muss beweisen, den Schaden nicht verursacht zu haben.
Weitere Infos:
Allgemeine Informationen zum Thema Einwirkungsbereiche: https://lbeg.info/?pgId=257&WilmaLogonActionBehavior=Default.
Der genaue Einwirkungsbereich ist im NIBIS®-Kartenserver unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=aN475KX einsehbar.
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.deArtikel-Informationen
erstellt am:
31.07.2026
