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Landkreis Uelzen: LBEG genehmigt Aufsuchungserlaubnis für Erdöl und Erdgas

16.08.2017


Die Geo Exploration Technologies GmbH darf im Landkreis Uelzen nach Erdöl und Erdgas suchen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat dem Unternehmen jetzt eine Aufsuchungserlaubnis für ein etwa 133 km2 großes Feld erteilt.

Bei der Prüfung des Erlaubnisantrags für das so genannte Feld „Weste“ hat das LBEG Stellungnahmen des Landkreises Uelzen, der Hansestadt Uelzen und der Stadt Bad Bevensen berücksichtigt.

Mit der Erlaubnis hat sich die Geo Exploration Technologies GmbH ab August 2017 für fünf Jahre das alleinige Recht gesichert, in diesem Gebiet nach Erdöl und Erdgas suchen zu dürfen. Damit sind allerdings noch keine technischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Bohrungen, verbunden.

Nach Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis startet der Inhaber in der Regel erst einmal ein umfassendes Rechercheprogramm. Dazu gehört zum Beispiel das Sammeln bereits bestehender Bohrdaten oder von Gesteinsproben. Oft werden geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft und analysiert.

Fällt eine solche Recherche positiv aus, kann das Unternehmen in einem zweiten Schritt Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen, beim LBEG einreichen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG dann als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Dabei werden die betroffenen Gemeinden als Planungsträger und die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als untere Wasserbehörde) selbstverständlich beteiligt. Auch Umweltbelange wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht fließen in eine solche Entscheidung ein.

Hier geht es direkt zu einer Karte mit dem Erlaubnisfeld

FAQ’s zum Thema Erlaubnisse finden Sie hier

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: 0511 643 3086,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de

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