Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Lithium-Aufsuchung im Landkreis Rotenburg (Wümme): LBEG teilt Erlaubnisfeld Zeven I zu

Die Karte zeigt den Vergleich der Felde Zeven und Zeven I.   Bildrechte: LBEG
Das neue Erlaubnisfeld Zeven I vergrößert das bisherige Feld Zeven im Südosten um eine rund 17 Quadratkilometer große Fläche in Richtung Scheeßel.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Esso Deutschland GmbH, eine hundertprozentige ExxonMobil-Tochtergesellschaft, zum 1. September das Erlaubnisfeld Zeven I zur Aufsuchung von Lithium zu. Das Unternehmen hatte bereits zum 1. Mai vergangenen Jahres die Erlaubnis Zeven erhalten, die nun ersetzt wird durch das um ein kleines Gebiet nördlich von Scheeßel erweiterte Erlaubnisfeld Zeven I.

Die Fläche wächst damit um mehr als 17 Quadratkilometer auf gut 431,5 Quadratkilometer. Die Befristung ist auf fünf Jahre ausgelegt bis zum 31. August 2031.

Lithium wird unter anderem für die Herstellung von leistungsfähigen Akkus verwendet wie etwa in E-Autos und Speichern von Photovoltaikanlagen. In Norddeutschland soll es im sogenannten Bohrlochbergbau abgebaut werden. So wie bei der aktiven Erdgasförderung, die in ähnlichen geologischen Schichten in 3000 bis 5000 Meter Tiefe geschieht, wird es an der Oberfläche nur kleinräumige Anlagen geben. In diesen soll in einem Kreislaufsystem tiefes Thermalwasser zutage gefördert werden. Das Lithium wird in diesem Verfahren abgeschieden und das Wasser wieder zurück in die ursprünglichen Schichten gepumpt. Aufwendige Bergwerke oder gar die Anlage von Salzseen und die Belastung von Grundwasser wie sie von anderen Kontinenten bekannt sind, sind in Niedersachsen nicht geplant.

Nachdem das LBEG die Anträge geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreis Rotenburg (Wümme) sowie die Gemeinden Helvesiek, Lauenbrück, Scheeßel und Stemmen um Stellungnahme gebeten hatte, hat es die Erlaubnis erteilt. Diese gibt dem Unternehmen zunächst das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen zu dürfen. Konkrete Aufsuchungshandlungen darf die Esso Deutschland GmbH damit noch nicht vornehmen. Diese sind erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne möglich, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG erteilt als zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Erlaubnisse zur Aufsuchung von Lithium.
  • Eine Übersicht über alle Erlaubnisfelder für bergfreie Bodenschätze im Aufsichtsbezirk des LBEG hat das Landesamt auf seinem NIBIS®-Kartenserver unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=1Gp6l66V zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2026

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