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Gemeinsame Pressemitteilung der Mediationsparteien vom 26.09.2022: Mediationsverfahren zum Umgang mit der Halde Niedersachsen und der Grube Niedersachsen-Riedel ist abgeschlossen

Mit der letzten Sitzung am 19. September wurde nach fast elf Monaten das Mediationsverfahren zum Umgang mit der Halde Niedersachsen und der Grube Niedersachsen-Riedel abgeschlossen. Insbesondere waren folgende Themenbereiche, die alle eng miteinander verwoben sind, Gegenstand der Mediation:

I. Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik

II. Abdeckmaterial- und Mengen

III. Verkehr

IV. Grundwasser

V. Oberflächengewässer

VI. Rüstungsaltlasten

VII. Nachhaltigkeit, Nachnutzung und Nachsorge

In vielen Bereichen hat die Mediation für die Teilnehmer/innen einen großen Erkenntnisgewinn erbracht. Die Arbeitsatmosphäre im gesamten Mediationsverfahren war sachlich und konstruktiv. Die unterschiedlichen Standpunkte und Interessen wurden zu allen Themen intensiv und zum Teil sehr kontrovers diskutiert. Das Abschlussdokument enthält rund 40 Einzelpunkte, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Mediation einvernehmlich festgestellt haben. Die geeinten Punkte werden unter dem Buchstaben A des Abschlussdokuments aufgeführt. Bei anderen Punkten wie den Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik und dem Thema Verkehr gibt es jedoch keine einvernehmliche Lösung. Nicht alle während des Mediationsverfahrens angesprochenen Fach- und Rechtsfragen konnten abschließend geklärt werden.

Die Mediationsparteien haben sich auf einen weiteren, regelmäßigen und vertrauensvollen Austausch verständigt. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat als zuständige Behörde die Entscheidung im Planfeststellungsverfahren zu treffen.

Das Abschlussdokument der Mediation wird dieser Pressemitteilung beigefügt. Es enthält neben den geeinten Punkten (A) auch die Positionen der jeweiligen Mediationsteilnehmer (B).

Anhang I: Abschlussdokument

Anhang II: Pressestatements der Teilnehmerinnen und Teilnehmer


(Anhang I zur Presseinformation vom 26.09.2022)

Ergebnisse des Mediationsverfahrens zum Umgang mit der Halde Niedersachsen und der Grube Niedersachsen-Riedel

(Dokument vom 19.9.2022)

Präambel

In Vorbereitung und seit dem Auftakttermin am 28.10.2021 haben im Rahmen des Mediationsverfahrens verschiedenartige Termine stattgefunden. Zu diesen Terminen gehörten:

- Telefonische Vorgespräche mit allen Beteiligten

- Strukturierungs- und Datentermine

- Fünf ganztägige Klausurtermine

- Neun vertiefende Fachgespräche

- Eine interkommunale Zusammenkunft zum Thema Verkehr.

Damit haben in den vergangenen ca. 10 Monaten mindestens 19 Termine im Rahmen des Mediationsverfahrens stattgefunden. Dieses Mediationsformat ist mit dem Abschlusstermin am 19.9.2022 als abgeschlossen anzusehen.

Über die gesamte Dauer des Mediationsverfahrens waren beteiligt (alphabetische Reihenfolge):

- BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) (Landesverband Niedersachsen e.V.)

- Gemeinde Nienhagen

- Gemeinde Uetze

- Gemeinde Wathlingen

- Gewässerkundlicher Landesdienst (GLD), (nur im Zuge der Grundwasserthematik)

- K+S

- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

- Landkreis Celle

- Ortschaft Hänigsen

- Samtgemeinde Wathlingen

- Stadt Burgdorf

- Umweltministerium Niedersachsen

- Vertreterinnen der Kommunalparlamente

- Vertreter:innen der Landtagsfraktionen (nachrichtlich)

- Wirtschaftsministerium Niedersachsen

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen sowie die Bürgerinitiative Umwelt Uetze haben sich an den Vorgesprächen beteiligt, an der eigentlichen Mediation nicht.

Die Beteiligten danken allen, die an der Mediation und den Vorgesprächen mitgewirkt haben.

Im Mediationsverfahren wurden nach Austausch und Bereitstellung eines umfassenden und fortgeschriebenen Informationspaketes (sog. „Datenhaus“) die unten aufgeführten Themen behandelt.

Zusätzlich wurden mehr als 120 eingereichte Fragen schriftlich beantwortet. Zahlreiche Fachfragen wurden in eigens dazu angesetzten Fachterminen diskutiert und teilweise geklärt.

Die Arbeitsatmosphäre im gesamten Mediationsverfahren war sachlich und konstruktiv. Die unterschiedlichen Standpunkte und Interessen wurden zu allen Themen intensiv und zum Teil sehr kontrovers diskutiert. In einigen Punkten konnte Einigkeit zwischen den Beteiligten der Mediation erzielt werden.

Insbesondere waren folgende Themenbereiche, die alle eng miteinander verwoben sind, Gegenstand der Mediation und intensiver Diskussionen:

I. Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik

II. Abdeckmaterial- und Mengen

III. Verkehr

IV. Grundwasser

V. Oberflächengewässer

VI. Rüstungsaltlasten

VII. Nachhaltigkeit, Nachnutzung und Nachsorge

Nicht alle während des Mediationsverfahrens angesprochenen Fach- und Rechtsfragen konnten bis zum Schluss des Verfahrens abschließend geklärt werden.

Nach Abschluss der Mediation wird hiermit ein Dokument vorgelegt, welches die Grundlage für weitergehende Gespräche und Ergebnisse zwischen den Beteiligten sein kann.

Die zu treffende Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss obliegt dem LBEG als Genehmigungsbehörde, so dass dieses Dokument keine für die Planfeststellungsbehörde rechtsverbindlichen Feststellungen enthält.

Die in diesem Dokument getroffenen Festlegungen sind kein Präjudiz für eine Haldenabdeckung.

A. Geeinte Positionen

Folgende Erkenntnisse stellen die Teilnehmer der Mediation einvernehmlich fest:

I. Varianten zur Lösung der Kalihaldenproblematik

1. Im Grubengebäude der Grube Niedersachsen-Riedel ist nicht genügend Restvolumen vorhanden, um die gesamte Halde Niedersachsen vollständig unter Tage zu bringen.

2. Es konnte im Rahmen der Mediation geklärt werden, dass der Stand der Technik durch das Dokument „Best Available Techniques for Management of Tailings and Waste-Rock in Mining Activities(2006/21/EG)“ der Europäischen Union beschrieben wird.

II. Abdeckmaterial und -mengen

1. Die mögliche Umsetzung der Abdeckung der Halde soll nach den bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie dem aktuellen Stand der Technik erfolgen. Sie wird durch ein komplexes System zur Qualitätssicherung mit Eigen- und Fremdüberwachung sichergestellt werden.

2. Im Falle einer Abdeckung erwarten die Teilnehmer:innen der Mediation einen regelmäßigen Austausch über das Monitoring, die erhobenen Daten und den Abdeckfortschritt. Dazu legt K+S jährlich einen Bericht beim LBEG vor. Im Anschluss daran vereinbaren die Teilnehmer:innen, sich (mindestens) 1x pro Jahr gemeinsam zu treffen und sich über den Bericht, das Monitoring, die erhobenen Daten sowie den Abdeckfortschritt auszutauschen. Über die Inhalte des Jahresberichtes wird die Bevölkerung proaktiv informiert. Gerade zu Beginn des Projektes soll es zu weiteren, anlassbezogenen Treffen kommen. Im Rahmen des Vertrauensaufbaus und des Dialogs gilt einerseits „mehr ist mehr“ und andererseits die Abwägung im Einzelfall. Die behördliche Aufsicht über die laufenden Abdeckungsmaßnahmen sowie das Monitoring liegt beim LBEG, welches für die Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses ebenfalls zuständig ist.

3. Eine Abdeckung der Halde Niedersachsen wird gemäß Information der Beteiligten eine Abdeckmenge von maximal 600 Tt/a verursachen. Die gesamten Einbaumengen sind je nach Variante unterschiedlich und ergeben die in der u.g. Tabelle beschriebenen Zielkorridore. Um die Maßnahme planmäßig zu realisieren, wurde eine Maximalmenge vereinbart. Eine Minimalmenge wurde bisher nicht festgeschrieben. Alle Teilnehmer:innen vereinbaren, dass im Regelfall eine jährliche Mindesteinbaumenge eingehalten wird, um keine Ewigkeitsbaustelle entstehen zu lassen. Als Orientierung dient die Tabelle aus dem Planfeststellungsantrag.

4. Da nach der bisherigen Genehmigungsplanung, die eingebauten Z1 und Z2-Materialien nicht so eingebaut werden müssen, dass sie nicht mit Wasser in Berührung kommen dürfen und auch die Drainagen aus ihnen hergestellt werden können, muss über mehrere Jahrzehnte aufgrund der Eluate damit gerechnet werden, dass aufgefangene Wässer nicht unbehandelt in Oberflächengewässer eingeleitet werden können. Die Entscheidung über die Einleitung in das Oberflächengewässer wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

5. Das von K+S vorgestellte Verfahren zur Annahme der Stoffe wird neben der Selbstkontrolle auch eine mehrmalige Fremdkontrolle pro Jahr umfassen. Über die Durchführung und über das Ergebnis der Selbst- und Fremdkontrollen unterrichtet die aufsichtsführende Behörde die beteiligten Gemeinden.

6. Ab Beginn der Haldenabdeckung werden die Mitarbeiter der K+S Baustoffrecycling GmbH (BRC) ganz überwiegend in Wathlingen tätig sein. Dadurch wird dort auch der ganz Wesentliche Teil der Gewerbesteuer anfallen. Eine Simulation hat ergeben, dass unter den derzeitigen Bedingungen (keine steuerliche Organschaft) mit einer Gewerbesteuerzahlung in mittlerer sechsstelliger Höhe zu rechnen ist.

III. Verkehr

1. Unabhängig von der gewählten Variante wird es ein erhöhtes Verkehrsaufkommen geben. Abhängig von der gewählten Variante kann das Verkehrsaufkommen unterschiedlich hoch ausfallen.

2. Der zusätzliche LKW-Verkehr stellt eine Belastung für die umliegenden Ortschaften und Menschen dar. Das gemeinsame Ziel der Beteiligten in der Mediation ist es, diese Belastung möglichst verträglich zu gestalten. Über die Art und Weise konnte keine Einigung erzielt werden.

3. Ein ergänzendes Lärmgutachten zu den anfallenden Verkehren, welches auch die durch die Anlieferung von externen Flutungswässern verursachten Verkehre berücksichtigt, wird noch erstellt und nach Fertigstellung vorgelegt werden.

4. Die Gemeinde Wathlingen fordert eine Werksanfahrt über den Dammfleth (nicht über Steigerring). Die Gemeinde Nienhagen und die Samtgemeinde Wathlingen unterstützen dies. K+S kann sich die Nutzung des Dammfleths vorstellen, sofern der Benutzung der Straße nichts entgegensteht.

5. Im Falle einer Abdeckung ist die Regelbetriebszeit des RC-Platzes zur Annahme von Montag bis Freitag von 7:00 bis 15:30 Uhr vorgesehen.

6. Nach Abschluss der Mediation sind die Gefahrenpunkte auf den Verkehrswegen in den betroffenen Ortschaften von den Gemeinden unter Beteiligung der Straßenbaulastträger zu ermitteln und die auf diesem Straßennetz vorhandenen Mängel (Verkehrsuntersuchung lfd. Nr. 7 Fazit (119) (S.28) Stand 19.09.2017) durch wirksame Maßnahmen zu entschärfen bzw. zu beheben. Dabei sind alle Spielräume der Straßenbaulastträger hinsichtlich Genehmigung und Umsetzung auszunutzen. Dies bezieht sich z.B. auf Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und zur Verkehrsberuhigung mittels straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen z.B. zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Baumaßnahmen wie z.B. Radweg an der L311, Querungshilfen, Ampelanlagen. Die K+S erklärt sich bereit, die Umsetzungsmaßnahmen in einem noch zu klärenden Rahmen auch finanziell zu unterstützen.

7. Zwölf Monate nach Aufnahme des Betriebes wird K+S das Verkehrsgutachten überarbeiten lassen und dem LBEG sowie den Gemeinden zur Verfügung stellen. Aus den Erkenntnissen werden dann entsprechende Schlüsse gezogen.

8. Nach Abschluss der Mediation arbeiten alle Teilnehmer:innen der Mediation an dem Thema Verkehr und Verkehrskonzept kontinuierlich weiter. Zu gegebener Zeit werden die zuständigen Verkehrsbehörden eingebunden.

IV. Grundwasser / Oberflächengewässer

Feststellung eines Sachverhaltes:

· Die Vorstellung der „Konzeptionellen Prinzipmodellierung“ zur Entwicklung des Salzwassereintrags in das Grundwasser durch die Halde am 12.05.2022 durch den GLD hat verdeutlicht, dass von der Halde Niedersachsen erhebliche Salzwassermengen in das Grundwasser eingetragen werden. Da die Halde nach unten nicht abgedichtet ist, würde eine Abdeckung die in das Grundwasser übertretenden Salzmengen gravierend reduzieren. Die Reduktion geht voraussichtlich allerdings nicht so weit, dass nach einem Zeitraum von 30 Jahren nach einer Abdeckung der nach der Grundwasserverordnung geltenden Schwellenwert für Chlorid von 250 mg/l eingehalten werden kann.

· Für die Abdeckvarianten werden durch das LBEG bisher keine Maßnahmenziele festgelegt.

1. Die zukünftige Grundwasserüberwachung sollte die Veränderung der „3.000μS/cm-Grenze“ bzw. der Süß-Salzwasser-Grenze möglichst exakt erfassen, um die zu erwartenden positiven Auswirkungen nach Verringerung des Salzwassereintrages durch die Abdeckung der Halde beweissichern zu können (Sanierungserfolg). Hierzu sollen weitere, tiefe, möglichst haldennahe LF-CPT (Messstellen) in Abstromrichtung und an der Süd- und Westgrenze errichtet werden. K+S wird den Gutachter der Gemeinde Nienhagen, Herrn Bogon, bei der Ortswahl beteiligen. Zum Thema Grundwasser im Übrigen wird vollinhaltlich auf die Ergebnisse des Protokolls des Grundwassertermins am 20.7.2022 verwiesen, das nachfolgend wiedergegeben wird:

Mediation Wathlingen – Fachtermin zum Thema Grundwasser

Ergebnisprotokoll:

Wie verabredet, hat am 20.07.2022 von 15 bis 17 Uhr in den Räumlichkeiten des LBEG in Hannover ein Fachtermin zum Themenkomplex „Grundwasser“ stattgefunden.

Teilnehmende:

Gutachter Gem. Nienhagen

K+S

Gemeinde Uetze

LK Celle

BUND

LBEG (Moderation)

Der Fachtermin war geprägt von einer konstruktiven, sachlichen Atmosphäre. In allen wesentlichen Punkten wurde Einigkeit erzielt. Im Einzelnen haben die Teilnehmenden die folgenden Feststellungen getroffen bzw. sich auf die folgenden Punkte verständigt:

1. Die Vorstellung der „Konzeptionellen Prinzipmodellierung“ zur Entwicklung des Salzwassereintrags in das Grundwasser durch die Halde am 12.05.2022 durch den GLD hat in erheblichem Maße zur Klärung offener Fragen und zum Verständnis beigetragen.

2. Die Entwicklung des dichtegesteuerten Salzwassereintrages und der daraus resultierenden Grundwasserbelastung ist an der „Süß-Salzwasser-Grenze“ ablesbar.

3. Die Tiefenlage dieser „Süß-Salzwasser-Grenze“ im Bereich der Halde wird gemäß der Modellierung durch den Salzwassereintrag beeinflusst. Die exakte Lage der geogenen Salzbelastung unterhalb der Halde ist mit verhältnismäßigen Mitteln nicht eindeutig bestimmbar und für die Beurteilung der Situation auch nicht entscheidungserheblich. Laut Modell hat sich ein zusätzliches „Salzwasserkissen“ unterhalb der Halde durch die Einträge aus der Halde auf Kosten von Süßwasser ausgebildet (zu sehen im Modell „Halde ohne Oberflächenabdichtung“). Das derzeitige Modell zeigt 30 Jahre nach der Haldenabdeckung eine erhebliche Reduzierung der Salzbelastung, wenngleich eine Überschreitung des Schwellenwertes für Chlorid von 250 mg/l unterhalb der Halde selbst 30 Jahre nach der Oberflächenabdeckung noch immer zu erwarten ist.

4. Im Modell bildet das Salzwasser eine „Kissenstruktur“ mit Hochlage unterhalb der Halde und abfallenden Flanken, die in geringem Maße durch die Abstromrichtung beeinflusst werden. Indizien für diese „Kissenstruktur“ liefern haldennah bestehende GWM.

5. Die zukünftige Grundwasserüberwachung sollte die Veränderung der „3.000μS/cm-Grenze“ bzw. der Süß-Salzwasser-Grenze möglichst exakt erfassen, um die zu erwartenden positiven Auswirkungen nach Verringerung des Salzwassereintrages durch die Abdeckung der Halde beweissichern zu können (Sanierungserfolg).

6. Weitere tiefe, möglichst haldennahe LF-CPT in Abstromrichtung und an der Süd- und Westgrenze sollen errichtet werden. K+S beteiligt den Gutachter der Gemeinde Nienhagen bei der Ortswahl.

7.Die GWM 1/97 und 1/95a sollen auch im Zuge der Abdeckung (mindestens so lange wie technisch möglich) erhalten bleiben. K+S sagt zu, nach technischen Möglichkeiten zu suchen, um die GWM auch dauerhaft zu erhalten.

8. Die Konzeption der Grundwasserbeweissicherung ist über ein Betriebsplanverfahren festzuschreiben.

9. Eine Durchbohrung der Halde zur Beweissicherung wird zum jetzigen Kenntnisstand als nicht zielführend und damit als überflüssig angesehen.

Ende Protokoll

2. Die Konzeption der Grundwasserbeweissicherung ist über ein Betriebsplanverfahren durch das LBEG festzuschreiben. Nach intensiver Aussprache im Rahmen der Mediation und in weiterführenden Fachgesprächen wird eine Durchbohrung der Halde nicht als erforderlich angesehen, da dies zum jetzigen Kenntnisstand für die Beweissicherung keinen maßgeblichen Erkenntnisgewinn bedeuten würde.

3. Die Grundwassermessstellen GWM 1/97 und 1/95a sollen auch im Zuge der Abdeckung (mindestens so lange wie technisch möglich) erhalten bleiben, da sie aufgrund ihrer langen Existenz sehr aussagekräftig sind. K+S sagt zu, nach technischen Möglichkeiten zu suchen, um die GWM auch dauerhaft zu erhalten. K+S wird einen Sonderbetriebsplan „Grundwassermonitoring“ vorlegen, der vom LBEG unter Beteiligung der unteren Wasserbehörde und des GLD geprüft werden wird.

4. Allen Beteiligten ist der Schutz der Süßwasserressourcen des oberflächennahen Grundwasserkörpers und der Fuhse ein großes Anliegen. Aufgrund der klimawandelbedingten Veränderungen sehen die Beteiligten die Flutung der Grubengebäude mit Wasser des Flusses Fuhse oder die Lösung von abgefrästem Salz mit Wasser der Fuhse grundsätzlich als problematisch. Für die weitere Klärung sind noch weitere Prüfungen notwendig.

3. Die unterschiedlichen Varianten haben unterschiedlichen Wasserbedarf.

V. Rüstungsaltasten

Die Flutung des Bergwerkes erfolgt bereits seit mehr als 10 Jahren auf Grundlage eines rechtskräftigen Abschlussbetriebsplanes. Dieser Abschlussbetriebsplan ist auch gerichtlich überprüft worden.

Das LBEG hat im Zuge der Mediation ein weiteres Gutachten zur Rüstungsaltlastenthematik in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt als Entwurf vor. Ein Zwischenfazit hat die Gefahrlosigkeit der Flutung bestätigt. Für den Themenbereich der Nebenbestimmung 7 des Abschlussbetriebsplanes muss K+S noch ein weiteres Gutachten beauftragen. Sobald dieses Gutachten vorliegt, wird K+S das Ergebnis dem LBEG und den Teilnehmer:innen der Mediation zur Verfügung stellen.

Die Beteiligten sind sich auf der Basis der bisher mitgeteilten Zwischenergebnisse aus den beauftragten Gutachten einig, dass von den in der Grube Niedersachsen-Riedel befindlichen Rüstungsaltlasten keine Gefahr ausgeht und die dort eingelagerten Substanzen dort belassen werden sollten, wo sie sich befinden.

VI. Nachhaltigkeit, Nachnutzung

1. K+S stellt für den Fall, dass eine Abdeckung der Halde verwirklicht werden kann, die zeitnahe Errichtung eines Solarparks im Rahmen eines gemeinschaftlichen Projektes mit den Gemeinden und anderen Interessierten in Aussicht. Die Fläche hierfür steht bereits heute im Eigentum von K+S. Die südlich der Halde liegende Fläche umfasst für einen ersten Bauabschnitt ca. 3 Hektar, die nach Stand der Technik Platz für eine ca. 3 MWp große Anlage bietet. Damit können rechnerisch ca. 300 Haushalte mit Strom aus regenerativ erzeugter Energie versorgt werden. Die genaue rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung eines solchen Projektes soll in der nächsten Zeit mit den Verantwortungsträgern verhandelt werden und wird sich vermutlich außerhalb des Bergrechts bewegen. In einem weiteren Schritt können auch Teile der abgedeckten Halde, insbesondere das Haldentop, in einen Solarpark einbezogen werden. Dann ggfs. frei werdende Flächen am Haldenfuß können dann auch wieder für andere Vorhaben nutzbar gemacht werden.

2. Zur Information der Bürger:innen soll es ein gut erreichbares Informationsangebot mit Feedbackmöglichkeit geben (digital und analog). K+S sagt zu:

· eine Projekthomepage mit Feedbackmöglichkeit zu erstellen,

· regelmäßige Befahrungen und Erläuterungen (ggfs. auch anlassbezogen) zum Projekt mit Bürger:innen auch bzgl. weiterer Schritte durchzuführen,

· ggfs. die Einrichtung eines Informationspavillons in Wathlingen zu fördern, unter der Voraussetzung, dass er von den örtlichen Vereinen betreut wird.

3. K+S wird über die vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen hinaus eine weitere Fläche von einem Hektar Größe zur Verfügung stellen, die im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit den Gemeinden, Umweltverbänden und anderen Interessierten geplant und bewirtschaftet werden soll. Sie liegt ebenfalls am Südrand der Halde. Hier ist angedacht, dass über einen offenen Ideenwettbewerb Vorschläge für die Ausgestaltung dieser Fläche generiert werden. K+S zeigt sich offen für das Anlegen z.B. eines Feuchtbiotops.

4. Sofern sich der Einsatz von Wasserstoff-LKW ergibt, wird K+S die Errichtung von entsprechender Tankinfrastruktur prüfen.

5. Die Chancen, das Bergwerk für Geothermie zu nutzen, wird von den Beteiligten weiter geprüft. Es soll – motiviert durch das Thema Wärmewende – zeitnah zu weiteren Fachgesprächen unter Beteiligung von K+S und LBEG kommen. K+S bietet den beteiligten Gemeinden an, die gesammelten Erkenntnisse aus der geplanten Machbarkeitsstudie Wunstorf zu teilen.

6. Die Nachnutzung, darunter fällt insbesondere die denkbare Nutzung der Liegenschaft zu gesellschaftlichen und touristischen Zwecken, wird nach der Mediation weiter ausdifferenziert werden. Der BUND bevorzugt es, wenn sich die Natur ungestört entwickeln kann.

7. Die Wiedervernässung des FFH-Gebietes „Brand“ mit Oberflächenwasser aus dem äußeren Haldengraben kann erfolgen, sofern das Wasser nach abgeschlossener Abdeckung entsprechende Qualitäten aufweist. Der LK Celle ist als untere Wasserbehörde sowie als untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Die Beteiligten sind sich einig, dass auch eine Einleitung des Oberflächenwassers in die Fuhse realisiert werden kann, soweit es die erforderlichen Qualitäten aufweist.

VII. Sicherheit, Nachsorge

Einigkeit besteht, dass K+S eine Sicherheit für die Durchführung der beantragten Maßnahme und die Nachsorgekosten zu stellen hat.

B. Positionsbeschreibungen

I. BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) (Landesverband Niedersachsen e.V.)

1. Varianten

Es konnte geklärt werden, dass der Stand der Technik durch das Dokument „Best Available Techniques for Management of Tailings and Waste-Rock in Mining Activities (2006/21/EG) “der Europäischen Union beschrieben wird. Demnach ist der Versatz der Halde durchzuführen wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Scheidet dies aus, folgt die Aufbereitung der Halde als zweitbeste Lösung, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Erst wenn diese Möglichkeit auch ausscheidet, wäre die Halde abzudecken. Wobei für die jeweilige Maßnahme selbst auch der Stand der Technik einzuhalten wäre.

Der BUND lehnt deshalb die Varianten 2 und 3 ab. Die ökologischen Vorteile überwiegen nach derzeitigem Wissensstand bei Variante 3++ (Versatz) und 7 (Aufbereitung) deutlich und der BUND hält beide Varianten für technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar. Es konnte nicht nachvollziehbar geklärt werden, warum die Varianten 3++ und 7 wirtschaftlich nicht zumutbar sind. Einschlägige Urteile zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit deuten darauf hin, dass die Kosten einer Maßnahme ermittelt werden müssen und mit den Gewinnen des aktiven Bergwerks vergleichen werden müssen, bevor Maßnahmen gemäß dem Stand der Technik aus Zumutbarkeitsgründen abgelehnt werden dürfen.

Der BUND bedauert, dass die CO2-Belastung kein Bewertungskriterium bei der Auswahl der verschiedenen Varianten darstellt.

Es gab leider keine Einigung darüber, auch noch weitere Varianten, z.B. die Abdeckung mit einer Folie, oder eine Variante mit alleiniger Aufbereitung der Haldenwässer näher zu diskutieren. Das LBEG äußerte, selbst keine Vorgaben machen zu können, welche Varianten K+S beantragen/prüfen soll.

Zu Variante 3++ (Teilversatz)

Die vom BUND im Verfahren eingebrachten Berechnungen zum verfügbaren Restvolumen wurden durch K+S im Fachtermin im Wesentlichen bestätigt. Für einen Teilversatz der Halde stünde dieser Hohlraum (30-40%) zur Verfügung. Im Fachtermin konnte geklärt werden, dass die großen Grubenräume in Riedel (ehemalige Steinsalzabbaue) zur Verfügung stehen sowie Hauptstrecken in Niedersachsen, da diese Hohlräume noch offenstehen. Ebenso konnte geklärt werden, dass der Teilversatz sich positiv auf Senkungen an der Oberfläche auswirken und weniger Wasser zur (finalen) Flutung gemäß ABVO §7 benötigt werden würde. Die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit konnte nicht endgültig geklärt werden, da die Kosten für den Spülversatz noch nicht bekannt sind und die Erträge während der Gewinnung am BW Niedersachsen-Riedel nicht zur Verfügung gestellt wurden. Gemäß LBEG ist jedoch für die Bewertung der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme das EBITDA maßgebend. Der BUND hat eine Berechnung zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, dass Kosten in Höhe von nur ca. 0,5% des derzeitigen EBITDA (2022) pro Jahr für den Spülversatz anfallen würden. Im Ergebnistermin konnte dennoch keine Einigkeit bezüglich des Teilversatzes (Variante 3++) erzielt werden, da K+S bereits die Erstellung eines Konzeptes für nicht zumutbar hält.

Die Variante 3++ stellt eine Modifizierung der beantragten Variante 3 dar. Variante 3++ enthält folgende wesentliche Unterschiede bzw. Ergänzungen:

o Neben dem beantragten Auflösen von Haldenmaterial sollen zuvor mittels Spülversatz signifikante Mengen der Halde nach unter Tage verbracht werden. Durch die Methode des Spülversatzes wird der Verbrauch von Wasser zum Auflösen von Salz entfallen und die Kalihalde deutlich kleiner werden. In der Folge wird weniger Abdeckmaterial benötigt und die Versalzung des Grundwassers im Vergleich zur Variante 3 noch weiter reduziert.

o Das für den dann folgenden Versatz mittels Löseanlage benötigte Wasser könnte primär aus dem leicht versalzenen Grundwasserleiter im Haldenan/-abstrombereich oder den Haldengräben entnommen werden. Außerdem kommen für die Löseanlage auch leicht aufgesalzene Wässer von anderen K+S-Standorten in Niedersachen infrage. Bei Hochwasser könnte auch Fuhse-Wasser genutzt werden Die ökologischen Fragen dieser Variante konnte im Wassertermin nicht abschließend geklärt werden.

o Bei der Variante 3++ soll vorrangig von Westen Richtung Osten Material abgefräst werden. Dadurch wird eine Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Lärm- und Staubimmissionen verringert. Die Auswirkungen auf das FHH-Gebiet wurden noch nicht geprüft.

o Umfang und Dauer der Fräsarbeiten werden bestimmt durch die Dauer des Spül- versatzes nach untertage. Dabei ist die Notwendigkeit eines Restvolumens von ca. 3 bis 4 Millionen Kubikmeter Hohlraum untertage für die Verbringung von Haldenwässern während der Bauzeit zu berücksichtigen.

o Die bereits gefluteten Bereiche des Bergwerkes stehen für Spülversatz nicht mehr zur Verfügung.

o Mit Spülversatz versetzte Bereiche sind grundsätzlich besser stabilisiert als geflutete Bereiche. In der Folge gibt es geringere Senkungen an der Oberfläche.

o Die Variante 3++ wirkt sich auch positiv auf den LKW-Verkehr aus, da weniger Bauschutt zur Abdeckung angeliefert werden müsste oder weniger Material aufbereitet werden müsste.

Variante 7 (Aufbereitung):

Der BUND hatte im Rahmen der Mediation eigene Berechnungen für die Variante 7 (Aufbereitung) zur Verfügung gestellt, wonach der Verkaufspreis für Industriesalz im Durchschnitt 161 Euro/t beträgt (120 Euro/t in 2021). Diesem Verkaufspreis stehen vermutliche Aufbereitungskosten von ca. 85 Euro/t entgegen. K+S hat den tatsächlichen zu erwartenden Kosten und Verkaufspreise für „Wathlinger Industriesalz“ nur dem LBEG zur Verfügung gestellt und die Erwartungen des BUND nach „unten“ korrigiert. Dennoch: Gemäß dem jährlichem EBITDA (Stand 2022) kostet die Aufbereitung jährlich max. 1,3% des EBITDA.

Charakteristika der Variante 7 (Vorschlag BUND)

o Die Kalihalde besteht zu 94% aus Natriumchlorid. Bei der Variante 7 wird dieser (Sekundär-)Rohstoff in einer Aufbereitungsanlage gereinigt und zu hochwertigem Industriesalz verarbeitet. Dieses Produkt kann vermarktet werden. Bei der Variante 7 wird die Kalihalde nach und nach zurückgebaut, bis diese restlos entfernt ist.

o Der entstehende Verkehr ist zu 100% durch K+S steuerbar und könnte so gelenkt werden, dass keine LKWs mehr durch die Ortskerne fahren (Ähnlich dem Verkehr für Fremdwässer anderer Bergwerke könnte der LKW Verkehr über den Triftweg und die B214 erfolgen oder die Südspange zur B3).

o Es wird keine weitere Versalzung des Grundwassers nach Abschluss der Arbeiten geben. Es wird kein Bauschutt angeliefert werden.

o Die Ewigkeitslasten, also die Folgekosten und Belastungen nach Beendigung des Bergbaus, werden vermieden.

2. Abdeckmaterial und -mengen

Der BUND hatte angeregt, ein Konzept für eine nachhaltigere Verwertung des Bauschutts (Z1, Z2) zu entwickeln, da der Rohstoff „Bauschutt“ besser am Ort der Entstehung zu verwerten ist, als eine weitere Abhängigkeit von den Rohstoffen Sand und Kies entstehen zu lassen. Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium sahen keinen Anlass, ein Konzept im Rahmen der Mediation zu entwickeln.

Im Falle einer Abdeckung ist nicht garantiert, dass Bauschutt in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird. Vielmehr zeichnet sich ab, dass trotz fehlender Konzepte Bauschutt zukünftig als Baumaterial am Ort der Entstehung zur Verwendung kommen wird.

Bei anhaltender Produktion von Kali in Deutschland für Abnehmer im Wesentlichen im Ausland (85% des Umsatzes werden dort erzeugt) sind die Lagerstätten in Deutschland in rund 30 Jahren erschöpft. Die Rohstoffstrategie und die Planungen zur Rohstoffsicherung des Landes Niedersachsen (öffentliches Interesse) wurden im Rahmen der Mediation zu unserem Bedauern nicht bzw. nur unzureichend thematisiert.

3. Grundwasser

Die Wasserknappheit in der Region und die Fragen zu ökologischen Folgen der Überschreitung des Schwellenwertes für Chlorid bei den Abdeckvarianten konnten nicht geklärt werden. Auch hier gab es keine Einigkeit, ob die Frage von „Grundwasser im guten Zustand“ von „öffentlichem Interesse“ ist und damit die beantragten Abdeckungen nicht ausreichenden Schutz fürs Grundwasser gewähren. Die Erstellung eines Süßwassermodells inklusive einer Süßwasserbilanz wie vom BUND angeregt, wurde im Rahmen der Mediation abgelehnt, da der Aufwand gemäß LBEG hierfür „unverhältnismäßig“ sei.

4. Oberflächenwasser

Bei einer Genehmigung der Abdeckung auf Grundlage der LAGA ist abzusehen, dass Haldenwässer langfristig mit Sulfat und PAK belastet sein werden, da sich die Verwaltungsvorschrift demnächst ändern wird und strengere Anforderungen an zukünftige Deponien gestellt werden. Dies wird die Deponie in Wathlingen für stärker belastetes Material attraktiv machen. Es ist abzusehen, dass die Haldenwässer deshalb für Jahrzehnte keine Qualität aufweisen werden, dass diese in die Oberflächenwässer eingeleitet werden können. Die Einleitung von Haldenwässer in die Fuhse ist bisher nicht beantragt worden und gemäß LBEG auch keine Voraussetzung für die Genehmigung einer Abdeckvariante.

Der BUND hat angeregt, dass eine Variante gewählt werden soll, die Süßwasserresourcen schont. Ebenso hat der BUND angeregt, dass die Flutungsverpflichtung gemäß ABVO von 1966 überarbeitet werden soll. Denn die Flutung eines Bergwerkes mit (aufgesalzenem) Oberflächenwasser entzieht dem Wasserkreislauf dauerhaft Wasser. Das LBEG sieht keinen Handlungsbedarf, die ABVO zu überarbeiten.

Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Flutung des Bergwerkes (seit 2006) technisch nicht begründet werden kann. Die in die Mediation eingebrachten Gutachten zeigen, dass mit der Flutung auch bis 2070 gewartet hätte werden können. Die Flutung erfolgte bisher mit 6 Mio m^3 Fuhsewasser.

5. Verkehr

Der BUND weist darauf hin, dass nach seiner Auffassung bei der Variante 3++ und 7 sich die Anfahrten reduzieren werden.

Der BUND hält eine Verkehrsführung durch das FFH-Gebiet für nicht vereinbar mit geltendem Recht.

Der BUND bedauert, dass das Umweltministerium nicht an den Fachgesprächen zum Verkehr teilgenommen hat, als diese im Rahmen der Mediation stattfanden. Der BUND bedauert zudem, dass der BUND zum Gespräch mit Umweltminister Lies nicht eingeladen wurde.

6. Nachsorge

Bei der derzeitigen Abbaugeschwindigkeit sind die Lagerstätten von K+S in 30-40 Jahren erschöpft. Somit ist die Zukunft des Unternehmens ungewiss. Der BUND konnte deutlich machen, dass bei einer Insolvenz von K+S die Patronatsversicherung (bilanzierte Rückstellung) von K+S keinen ausreichenden Schutz bietet, um die Ewigkeitslasten zu bewältigen. Innerhalb der Mediation wurde sich deshalb darauf geeinigt eine geeignetere Sicherheitsleistung zu finden. K+S sollte deshalb die Ewigkeitslasten abschätzen. Die von K+S vorgelegten Nachsorgekosten der Halde enthalten jedoch lediglich die Kosten für die offenkundige Pflege der abgedeckten Halde. Der BUND kritisiert, dass Kosten durch mögliche unerwartete Schäden (Senkungen, blockierte Drainagen, Schlucklöcher, Abrutschungen durch Starkregen) und mögliche Haftungsansprüche Dritter darin nicht enthalten sind. Ebenso fehlen die Kosten für eine mögliche Aufbereitung der Haldenwässer, falls diese keine ausreichende Qualität für die Einleitung in die Fuhse enthalten.

7. Fazit

Der BUND vertritt die Position, dass die Variante 3++ und 7 am geeignetsten erscheinen, um langfristig Umweltschäden und Folgekosten für die Öffentlichkeit zu minimieren. Ein Teilversatz der Halde im technischen machbaren Umfang (30-40% des Restvolumens) und die Verwertung des restlichen Materials müssen im Detail geprüft werden. Die Verkehrsbelastung ist bei der Variante 3++ in Kombination mit Variante 7 voraussichtlich am niedrigsten. Der BUND hält diese Kombination auch für wirtschaftlich zumutbar.

Andere Varianten scheiden aus einer Vielzahl von ökologischen Problemen aus und werden deshalb vom BUND nicht mitgetragen. So ist die Haldenabdeckung nicht geeignet, die Versalzung zu beenden und die Qualität der austretenden Haldenwässer ist ungewiss. Die Folgekosten, Schäden und Belastungen einer abgedeckten Halde sind langfristig nicht kalkulierbar.

Der BUND erwartet eine Variantenprüfung gemäß dem Stand der Technik und eine Neubewertung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der verschiedenen Maßnahmen. Diese muss sich an der aktuellen Geschäftsentwicklung von K+S ausrichten (EBITDA in 2021: EUR 970 Mio. Euro, EBITDA in 2022: voraussichtlich das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte) Bei der Bewertung des „öffentlichen Interesse“ ist die Vermeidung von Ewigkeitskosten zu berücksichtigen.

Die Flutung mit Fuhsewasser ist zu stoppen und die Flutungsverpflichtung von Bergwerken zu überprüfen. Hierzu erwartet der BUND Lösungsvorschläge vom LBEG.


II. GEMEINDE NIENHAGEN

1. Varianten

Die Gemeinde Nienhagen als besonders der Nachhaltigkeit verpflichtete Gemeinde unterstützt die Forderung des BUND, die Halde möglichst einer Wiederverwertung zuzuführen, wohl wissend, dass auch dies zu einer nicht unerheblichen Verkehrsbelastung führen wird. Es handelt sich hierbei jedoch unter Langzeitgesichtspunkten um die einzige Variante, die wirklich als nachhaltig bezeichnet werden kann und die einen dauerhaften Grundwasserschutz gewährleistet. Eine detailliertes Konzept für die Ausgestaltung einer derartigen Variante liegt noch nicht vor. Bei allen anderen Varianten besteht hingegen die Notwendigkeit, eine Abdeckung über tausende von Jahren instand zu halten mit den entsprechenden Risiken. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach der vorliegenden Rechtsprechung deutscher Gerichte (u. a. Urteil des OVG LSA v. 7.12.2016, 2 L 17/14) für die wirtschaftliche Zumutbarkeit im Rahmen einer Wiedernutzbarmachung der Erdoberfläche nicht darauf ankommt, ob die verpflichtete Firma mit einer derartigen Verwertung einen Gewinn erzielen kann, sondern das die wirtschaftliche Zumutbarkeit mit einem sehr viel umfassenderen Ansatz zu prüfen ist. Die Gemeinde Nienhagen weist ferner darauf hin, dass vor dem Hintergrund des europarechtlich vorgegebenen Vorrangs der Verwertung möglicherweise eine Rechtsverpflichtung besteht, diese Variante bei der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche vorrangig auszuwählen.

- Im Falle einer Abdeckung der Halde muss die von der Gemeinde Nienhagen vorgeschlagene Variante 3+ mit teilmineralisiertem Grundwasser bzw. fakultativ oder ergänzend mit Abwasser, Ablaufwasser von der Halde, leicht mineralisierten Fremdwässern und ggf. zusätzlich Spülversatz in der Grube Riedel geprüft und bei positivem Ergebnis umgesetzt werden. Zur Prüfung der Auswirkungen der Entnahme von teilmineralisierten Grundwasser ist noch ein statisches Modell erforderlich. Durch diese Variante wird zur Reduzierung der ansonsten entstehenden Ewigkeitslast der größtmögliche Anteil der Kalihalde wieder zurück ins Bergwerk verfrachtet und die Verkehrsbelastung für alle betroffenen Anwohner deutlich verkürzt. Die Verbringung von Fremdwässern, soweit es sich nicht um leicht mineralisierte Wässer zur Auflösung von abgefrästem Salz handelt, lehnt die Gemeinde Nienhagen wegen der damit verbundenen Verkehrsbelastung ab. Der zur Verfügung stehende Grubenhohlraum sollte primär für die Verringerung der von der Halde ausgehenden Probleme genutzt werden.

2. Abdeckmaterial

- Die Gemeinde Nienhagen fordert, dass das LBEG für die pro Jahr maximal anzutransportierenden Materialmengen einen Mengenkorridor vorgibt. Der Mengenkorridor und der zeitliche Korridor für die Baumaßnahmen ist im Planfeststellungsbeschluss zu regeln.

- Im Falle einer Abdeckung ist überdies durch die Genehmigung sicherzustellen, dass für diese die alsbald zu erwartenden Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnung zur Anwendung kommen, weil ansonsten eine Beschickung der Halde mit denjenigen Abfällen droht, die nirgendwo sonst in Niedersachsen mehr zur Verwertung zugelassen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Untersuchungswerte nach der Ersatzbaustoffverordnung nicht sinnvoll von den Einbaubedingungen getrennt werden können.

- Es wird ferner darauf hingewiesen, dass nach der aktuellen TA Bergbau in Abweichung von den LAGA-Vorgaben das zugelassene Z2-Material auch in wasserdurchströmten Bereichen sowie für Drainagen eingesetzt werden kann. Aufgrund der sehr langfristigen Eluationszeiträume bestimmter Inhaltsstoffe kann auch nach vielen Jahrzehnten nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das aufgefangene Wasser wieder in Oberflächengewässer eingeleitet werden kann. Es muss daher hinreichender Reservehohlraum für die Beseitigung dieser Wässer für einen ausreichend langen Zeitraum vorgesehen werden.

3. Sicherheit

- Die Gemeinde Nienhagen wird einer Abdeckung überdies nicht zustimmen, wenn im Rahmen eines zukünftigen Planfeststellungsbeschlusses durch das LBEG keine Sicherheitsleistung vorgesehen wird, die für eine dauerhafte Erhaltung des Bauwerkes ausreicht. Dabei muss sichergestellt sein, dass während der Existenz des Bauwerks auch die Reparatur eventueller Bauwerksschäden, ausfallender Drainagen usw. und nicht nur die Pflege des Bauwerks umfasst ist. Als Sicherheit kommt nur die unbefristete Bankbürgschaft einer möglichst insolvenzsicheren Großbank oder vergleichbar insolzvenzsicheren Organisation, wobei der Bürge auf die Einreden der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit verzichten muss. Patronatserklärungen oder betriebliche Rückstellungen reichen nicht aus. Es ist nicht einzusehen, dass für große Bergbauunternehmen geringere Anforderungen gelten sollen als sie bei Rekultivierungsbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen verbreitet sind.

4. Verkehr

- Für die gegenwärtige Verkehrsführung wird in Abhängigkeit von der gewählten Variante ein neues Verkehrs- und Lärmschutzgutachten gefordert, dass von einer zutreffenden Zahl von täglichen LKW-Fahrten ausgeht und beim Abdeckmaterial nicht mit einer unrealistischen Vollauslastung der anfahrenden LKW kalkuliert und die Fahrten für die benötigten Tonabdichtungen ausblendet. Die Forderung der Gemeinde Wathlingen nach einer Einschränkung der Betriebs- und Anlieferzeiten zur Schonung der Anwohner wird ebenso unterstützt wie die Forderung des Baus einer Werkszufahrt zum Recyclingplatz über den Dammfleth.

- Eine zu Lasten aller umliegenden Gemeinden verteilte Verkehrsführung, insbesondere für etliche Jahre nach Beginn der Maßnahme, dürfte nicht abwendbar sein. Aus Sicht der Gemeinde Nienhagen ist bei einer Neuplanung und dem Bau weiträumiger Anfahrtswege zur Halde, die ohnehin erst nach etlichen Jahren realisierungsfähig wären, eine Zufahrt durch das FFH-Gebiet Brand aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Gemeinde wäre darüber hinaus mit einer derartigen Zuwegung wegen der damit verbundenen Beeinträchtigung des gewerblichen und industriellen Entwicklungspotentials der Gemeinde, der hierdurch stark intensivierten Verkehrsführung durch Nienhagen und der massiven Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes Brand für die Naherholung nicht einverstanden. Dies gilt ebenfalls für die Errichtung eines neuen Materialumschlagplatzes und die Installation eines Materialförderbandes durch das FFH-Gebiet. Einer neu zu bauenden Zuwegung, südlich um das FFH-Gebiet herum, würde sich die Gemeinde Nienhagen nicht verschließen.

5. Ausgleich von entstehenden Belastungen

- Die Gemeinde Nienhagen sieht es als unstrittig an, dass das Vorhaben, egal, welches Verfahren letztlich umgesetzt wird, zu einem erheblichen Eingriff in die Belange der in der Region lebenden Menschen sowie Umwelt und Natur führen wird. Die Gemeinde Nienhagen erwartet hier vom Antragsteller ein über die gesetzlichen Forderungen deutlich hinausgehendes Maß von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, die u.a. geeignet sind, die zu erwartende hohe CO 2-Belastung auszugleichen und eine flexible Regelung ggf. entstehender Schäden an den Gemeindestraßen.

III. Gemeinde Uetze / STADT BURGDORF

Die Gemeinde Uetze und die Stadt Burgdorf fordern eine abschließende und verbindliche Prüfung der kürzesten Strecke durch das FFH-Gebiet Brand (Straße, Schiene). Alternativ sollen die Nord- und die Südspange parallel geprüft und anhand der daraus resultierenden Ergebnisse sachlich bewertet und anschließend die beste Variante umgesetzt werden.

Die Begleitung eines entsprechenden Prüfungsverfahrens (auch einer vollständigen FFH-Verträglichkeitsprüfung einer etwaigen Streckenführung durch den „Brand“) wurde seitens des MU angeregt und die Stadt Burgdorf sowie die Gemeinde Uetze befürworten dieses Vorgehen ausdrücklich, um dem Schutzgut Mensch in der Gesamtbetrachtung der Maßnahme den höchsten Stellenwert einzuräumen.

Unabhängig davon und über die geeinten Positionen in Punkt A.III hinausgehend, stellen die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Uetze folgende Forderungen, um dem in Kap. A.III.1 formulierten Grundsatz gerecht zu werden:

- Führung der Verkehre, die durch K+S beauftragt werden können, entsprechend Abb. 3 des Verkehrsgutachtens vom 8.8.2022 – orange Route.

- Bei nicht durch K+S beauftragten Verkehren wirkt K+S auf die Spediteure mittels entsprechender dringender Empfehlung dahingehend ein, dass diese Verkehre ebenfalls die orange Route nehmen. Das im ursprünglichen Verkehrsgutachten vom 19.09.2017 vorgesehene Beschilderungskonzept wird entsprechend angepasst.

Die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Uetze sehen die Entsorgungssicherheit, Klimawandel, Flächenverbrauch, Ressourcenverbrauch und eine geringere Verkehrsbelastung im öffentlichen Interesse und schließen sich insofern der Position des BUND an.

Die Stadt Burgdorf und die Gemeinde Uetze fordern, dass alle verbliebenen Hohlräume mit dem Spülversatz-Verfahren versetzt werden, wobei die Kalihalde Niedersachsen und insbesondere auch die beiden Rückstandshalden in Hänigsen-Riedel beseitigt werden oder alternativ als Abdeckmaterial zu nutzen.

IV. Position nur Gemeinde Uetze

Da Konvergenzen des Grubengebäudes -Baufeld Riedel- im Bereich der Ortschaft Hänigsen ernsthaft zu befürchten sind, der Flutungszeitraum indessen vergleichsweise sehr lang sein wird, erwartet die Gemeinde Uetze, dass begleitend ein Beweissicherungsverfahren durch K+S vorgesehen wird und jährlich zu bewerten ist. Die Berichterstattung und Bewertung ist neben dem LBEG der Gemeinde Uetze vorzulegen.

Darüber hinaus hat K+S die Gemeinde Uetze bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Bereich der Ortschaft Hänigsen zu beraten und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

V. Gemeinde Wathlingen

Ziel der Gemeinde Wathlingen ist es, die Belastung der in den angrenzenden Wohngebieten lebenden Bevölkerung weitmöglichst zu minimieren und die Verkehrsbelastung in der Ortschaft Wathlingen so gering wie möglich zu halten.

Diese Ziele sollen erreicht werden, indem hinsichtlich der Verkehrslenkung ein größtmöglicher Abstand zur Kolonie Wathlingen und der Ortschaft erzielt wird. Im Umfeld der Halde kann dies geschehen durch die Verlagerung der Zufahrt zum Recyclingplatz auf die Straße „Zum Dammfleth“. Gefordert wird eine Einhausung der Recyclinganlage und die Schaffung zusätzlicher Lärmschutzwälle, um die angrenzende Wohnbebauung vor Lärm zu schützen. Weiterhin soll versucht werden, den Anlieferverkehr über eine Zufahrt/Straße zur Halde südlich von Wathlingen zu führen. Die Anlieferung von Salzwässern aus anderen Haldenstandorten der K + S wird abgelehnt. Die Betriebszeiten der Recyclinganlage und der Arbeiten auf und an der Halde sollen auf 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr von montags bis freitags begrenzt werden, da die Anlieferverkehre im Wesentlichen im Sommer erfolgen werden und so sichergestellt ist, dass die Wohnbevölkerung sich nach 15.30 Uhr ohne Beeinträchtigung im Freien aufhalten kann. Außerdem soll so der Hauptverkehr möglichst außerhalb der Zeiten des Schulbeginns abgewickelt werden. In der Ortsdurchfahrt Wathlingen und Kolonie müssen nicht nur für die Schulwegsicherheit Maßnahmen ergriffen werden. Dort, wo der Verkehrslärm zu einer Beeinträchtigung des Wohnens führt, müssen auf Kosten der K+S Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Eine Spange zwischen der L311 und der K59 würde alle Gemeinden entlasten und wird von der Gemeinde Wathlingen unterstützt. Die Gemeinde Wathlingen appelliert an die Nachbargemeinden, sich für eine solche Lösung offen zu zeigen.

Die Gemeinde Wathlingen lehnt eine Verkehrsführung für alle Transporte über Altencelle ab.

Das im Rahmen der Mediation neu erstellte Verkehrsgutachten ist zu überarbeiten, weil dieses Gutachten nach wie vor von 100 Lkw-Fahrten zur Recyclinganlage ausgeht, obwohl in der Mediation festgestellt worden ist, dass diese Zahl nicht richtig ist. Ein aktualisiertes Gutachten zum Verkehrslärm ist noch einzuholen.

In Zeiten steigender Wasserknappheit ist die Verwendung von Fuhsewasser zum Lösen von abgefrästem Haldenmaterial nicht zu tolerieren. Auch das Wasser der Kläranlage darf dem Wasserkreislauf auf diesem Wege nicht entzogen werden. Die Verwendung von teilmineralisiertem Grundwasser aus dem Anstrombereich der Halde zum Lösen des Haldenmaterials wird von der Gemeinde Wathlingen kritisch gesehen. Ohne ausführliche Untersuchungen wird diese Variante nicht befürwortet.

Der Planfeststellungsbeschluss muss eine jährliche Mindesteinbaumenge des Abdeckmaterials vorsehen, um sicherzustellen, dass das Vorhaben innerhalb angemessener Zeit beendet ist.

Die technischen Anforderungen an die Haldenabdeckung sind so zu stellen, dass das anstehende Bauwerk über viele Generationen hinweg sicher ist und keiner dauerhaften Wartung bedarf. Solange Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der Halde erforderlich oder absehbar sind, darf das Haldengrundstück nicht aus der Bergaufsicht entlassen werden. Das Abdeckmaterial muss die Anforderungen der ab 01.08.2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung einhalten, soweit nicht durch das LBEG für bestimmte Haldenbereich (z.B. im Bereich der Drainage) bereits strengere Grenzwerte vorgesehen sind. Soweit das zugelassene Z2-Material auch in wasserdurchströmten Bereichen sowie für Drainagen eingesetzt wird, muss hinreichender Reservehohlraum für die Beseitigung dieser Wässer für einen ausreichend langen Zeitraum vorgesehen werden. Dort, wo Z2-Material aufgebracht wird, muss eine Abdichtung zum Grundwasserkörper hin erfolgen.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass K + S eine ausreichende Sicherheitsleistung durch eine Bankbürgschaft einer insolvenzfesten Großbank stellen muss, mit der sämtliche Kosten zur Durchführung der Maßnahmen sowie Nachsorge-, Überwachungsmaßnahmen sowie eine dauerhafte Erhaltung der Halde abgesichert sind.

Die Gewerbesteuer aus dem Betrieb der Recyclinganlage soll in der Gemeinde Wathlingen anfallen, daher ist eine eigene Betriebs-GmbH für den Standort zu gründen.

Gute Beziehungen der K + S zu den Vereinen könnte hier in der Region auch positive Wirkungen erzeugen.

Die Halde muss für die Bürgerinnen und Bürger – ggfs. in einer Führung – begehbar sein auch während der Baumaßnahme.

Die Gemeinde hat alle Nachteile zu tragen, die mit dem Projekt einhergehen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen daher eine Entlastung erfahren, um den Wohnwert zu erhalten.

VI. K+S

K+S hält die Abdeckung der Halde Niedersachsen für die zielführendste und nachhaltigste Maßnahme zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche.

Damit wird zudem eine langfristige Lösung für die Vermeidung niederschlagsbedingter salzhaltiger Haldenwässer gefunden. Mit der Haldenabdeckung wird aber auch eine Möglichkeit zur Verwertung von mineralischen Abfällen geschaffen.

Die für K+S verpflichtende Flutung der Grube Niedersachsen-Riedel stellt in der Zwischenzeit die Entsorgungssicherheit für die salzhaltigen Wässer der Halde Niedersachsen her. Ohne Abdeckung der Halde würden diese salzhaltigen Haldenwässer langfristig die Kapazität der zu flutenden Grubenhohlräume überschreiten.

Eine Flutung mit Wässern aus der Fuhse sollte nach den Erkenntnissen der Mediation so weit wie möglich vermieden werden.

K+S sagt den Gemeinden zu, dass Anfragen zum Thema flutungsbedingter Senkungen (Nivellement) von K+S direkt beantwortet werden. Ansprechpartner ist die Einheit Inaktive Werke der K+S Minerals and Agriculture GmbH.

1. Varianten:

Im Klausurtermin hat K+S ihre drei beantragten Varianten vorgestellt und die Variante 1 als Vorzugsvariante im Antrag beschrieben.

Mit der Eingrenzung des Lösungskorridors und damit bereits dem Entfall der Variante 1 hat sich K+S einverstanden erklärt.

Nach den Erkenntnissen, die im Mediationsverfahren gemeinsam erzielt wurden, sind einzelne Varianten entweder mit einer nicht verfügbaren Menge von Frischwasser oder mit zu großen Risiken und genehmigungsrechtlichen Hürden (Entnahme von teilmineralisierten Wässern aus dem Grundwasserleiter) verbunden (Variante 3, 3 + und 5), technisch (Variante 4) oder aufgrund von mangelnder Hohlraumverfügbarkeit unter Tage (Variante 5) nicht umsetzbar oder unwirtschaftlich (Variante 7). Auch der Spülversatz als wesentlicher Baustein der Variante 3 + ist technisch, zeitlich, logistisch und wirtschaftlich nicht durchführbar.

Weder eine Entnahme von teilmineralisierten Wässern aus Grundwasserleitern noch eine Durchführung einer Verkehrsroute durch das FFH-Gebiet „Brand“ hält K+S aus ökologischen, hydrogeologischen und naturschutzfachlichen Gründen für genehmigungsfähig.

K+S hält den Spülversatz allenfalls für theoretisch umsetzbar, zumal die Halde so nicht vollständig ins Bergwerk versetzt werden kann. Weder die bergtechnischen Voraussetzungen noch die technische Infrastruktur sind vorhanden bzw. geeignet, um Spülversatz durchzuführen. Der Spülversatz würde zudem einen jahrelangen Lösebetrieb auf der Halde mit entsprechender Belastung für Bevölkerung und Umwelt (Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch) bedeuten.

Auch die Variante 7 (Aufbereitung der Halde zu Produkt) ist aus Sicht von K+S weder wirtschaftlich noch für die Menschen in der Region verträglich. Sie bedingt voraussichtlich eine noch größere Verkehrsbelastung als alle Abdeckvarianten. Die Aufbereitung wäre extrem energieintensiv, und zudem ist fraglich, ob für die zu gewinnenden Produkte überhaupt ein Markt gefunden werden kann. K+S hat dem LBEG bereits die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt, um die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Variante 7 prüfen zu können. Die Behörde bestätigte die Einschätzung von K+S, dass diese nicht gegeben ist.

Als zielführendste Variante verbleibt daher die Abdeckvariante 2. Sie entspricht zudem den Vorgaben der TR Bergbau, nur einen minimalen Eingriff am Haldenkörper vorzunehmen.

K+S geht nach den Ergebnissen der Mediation davon aus, dass der Beschluss des Gemeinderates Wathlingen gegen den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke (i.w. Wegegrundstücke) an K+S aufgehoben werden kann.

2. Verkehr:

Bei der Planung und Realisierung von Alternativrouten und Sicherungsmaßnahmen erklärt sich K+S bereit, diese personell und finanziell zu unterstützen.

Sollten sich die Gemeinden dazu entschließen, bestimmte Verkehrsbeschränkungen auf ihren Straßen durch Beschilderung o.ä. z.B. im Bereich von Schulen einzuführen, gibt K+S zu bedenken, dass diese Beschränkungen dann für alle entsprechenden Verkehre gelten.

3. Lärmschutz:

Bei Bedarf sichert K+S zu, am Recyclingplatz geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, wenn diese erforderlich sind, um die Anwohner gegen Immissionen zu schützen. Eine zusätzliche Einhausung der Brecheranlage ist daher nicht erforderlich.

4. Einvernehmen zu wasserrechtlichen Anträgen

K+S geht nach den Ergebnissen der Mediation davon aus, dass der Kreistag des Landkreises Celle seine Blockade zur Erteilung des Einvernehmens zu wasserrechtlichen Erlaubnissen aufgeben kann.

VII. Landkreis Celle

Der Landkreis Celle vertritt hinsichtlich der Variantenauswahl eine neutrale Position. Maßgebend für den Landkreis Celle ist bei der Variantenauswahl der größtmögliche Schutz der Bürger und die Wahrung von deren Interessen sowie der bestmögliche Schutz der Natur.

Dabei ist zu beachten, dass der Landkreis Celle lediglich im Rahmen des Einvernehmens bei den wasserrechtlichen Entscheidungen das Grundwasser und die Oberflächengewässer betreffend entscheidet. Diese Entscheidungen sind aufgrund des Kreistagsbeschlusses dem Kreistag vorbehalten. Dessen Resolutionen, die im Datenhaus stehen, sind zu beachten.

VIII. Samtgemeinde Wathlingen

Die Samtgemeinde Wathlingen war am Mediationsverfahren beteiligt, um das Interesse zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger in der Samtgemeinde Wathlingen mit zu vertreten.

Bei Uneinigkeit der Gemeinden Nienhagen und Wathlingen enthält sich die Samtgemeinde Wathlingen, da der Samtgemeinde im originären Zuständigkeitsbereich der Gemeinden nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, keine Entscheidungsbefugnis obliegt.

IX. Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat an der Mediation im Wesentlichen als oberste Wasserbehörde teilgenommen und sich daher nicht an inhaltlichen Positionierungen zu anderen Themenfeldern beteiligt (ausgenommen das Abfallrecht). Daher erfolgt auch zu den vorliegenden "geeinten Positionen" aus der Mediation eine Bewertung allein bezüglich der Nummern II.4. und IV.; die Überlegung zur Bewässerung des FFH-Gebietes, „Brand" bewertet das Umweltministerium nicht.

Die in den Nummern II.4.und IV. dargestellten Ergebnisse stellen nachvollziehbare Beiträge zur inhaltlichen Lösungsfindung dar. Das Umweltministerium macht insoweit keinen Änderungsbedarf geltend.

Das Erfordernis, die rechtlich vorgeschriebenen Zulassungsentscheidungen bezüglich des Bergbaubetriebes zu treffen, sowie die Verantwortung der zuständigen Behörden für korrekte Entscheidungen bleiben von dieser Stellungnahme unberührt.

Anhang II: Pressestatements der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Dr. Barbara Volmert, Leiterin Umweltrecht und Genehmigungen, K+S AG:

„In der Mediation haben wir ein Jahr lang intensiv, konstruktiv und zuweilen auch kontrovers diskutiert. Wir haben gemeinsam neue Erkenntnisse gewonnen und untereinander ein besseres Verständnis für die Positionen der Beteiligten erreicht. Nun ist aus unserer Sicht der Weg frei, damit die offenen Genehmigungsverfahren im Geiste der Mediation zeitnah abgeschlossen werden können. Der wichtigste Erfolg der Mediation ist aber sicher, dass der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wurde. Daran wollen wir im Weiteren anknüpfen. Denn der Abschluss der Mediation ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem konstruktiven Miteinander in den nächsten Jahren und zu einer dauerhaften Lösung für das ehemalige Bergwerk Niedersachsen-Riedel.“

Thorsten Harms, Bürgermeister der Gemeinde Wathlingen:

„Aus Sicht der Gemeinde Wathlingen war die Mediation erfolgreich, da Behauptungen der Vergangenheit durch Wissen ersetzt werden konnten. Insofern sehe ich es weiter als richtig an, die Mediation gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie angestoßen zu haben. Im Ergebnis haben wir bei den Vertreterinnen und Vertretern der K+S ein Verständnis für die Belange der Bürgerinnen und Bürger wecken können, das nun auch auf Lösungen für die Bürger hoffen lässt, dazu wird es weitere Verhandlungsrunden nicht nur zum Thema Verkehr geben. Im Hinblick auf die Verwendung von Wasser aus der Fuhse und eine Absenkung des Grundwasserspiegels durch eine Wasserentnahme hat Wathlingen eine klare Haltung: Das wollen wir nicht! Auch sehen wir einen parallelen Betrieb der Abdeckung und ein weitreichendes Abfräsen mit einer Staub- und Lärmbelastung als schwierig für den Wohnqualität an! Im Verfahren ist auch deutlich geworden, dass das Landesbergamt in vielen Fragen die Belange der Bürgerinnen und Bürger in der Region berücksichtigen wird.“

Jörg Makel, Bürgermeister der Gemeinde Nienhagen:

„Trotz erheblicher Erkenntnisfortschritte für alle Beteiligte konnte in sehr wichtigen Punkten leider keine gemeinsame Lösung gefunden werden. Aus Sicht der Gemeinde Nienhagen wäre eine Verwertung oder eine Verbringung eines möglichst großen Teils der Halde nach unter Tage mit oder ohne Spülversatz unter Berücksichtigung von Langzeitwirkungen und -kosten die vorzugswürdigste Lösung. Insbesondere durch eine Variante 3+ oder 3 ++ würden anfallende Verkehrsbelastungen für alle betroffenen Gemeinden minimiert und auch zusätzlicher Verkehr durch Fremdwassertransporte erheblich reduziert."

Claudia Sommer, Bürgermeisterin der Samtgemeinde Wathlingen:

„Die Samtgemeinde Wathlingen war am Mediationsverfahren beteiligt, um das Interesse zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger in der Samtgemeinde Wathlingen zu vertreten.

Bei Uneinigkeit der Gemeinden Nienhagen und Wathlingen enthält sich die Samtgemeinde Wathlingen, da der Samtgemeinde nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzt im originären Zuständigkeitsbereich der Gemeinden keine Entscheidungsbefugnis obliegt.“

Gerald Höhl, Erster Kreisrat des Landkreises Celle:

„Der Landkreis Celle vertritt hinsichtlich der Variantenauswahl eine neutrale Position. Maßgebend für den Landkreis Celle ist bei der Variantenauswahl der größtmögliche Schutz der Bürger und Wahrung von deren Interessen sowie der bestmögliche Schutz der Natur.

Dabei ist zu beachten, dass der Landkreis Celle lediglich im Rahmen des Einvernehmens bei den wasserrechtlichen Entscheidungen das Grundwasser und die Oberflächengewässer betreffend entscheidet. Diese Entscheidungen sind aufgrund des Kreistagsbeschlusses dem Kreistag vorbehalten.“

Florian Gahre, Bürgermeister der Gemeinde Uetze:

„Wir haben uns sehr aktiv und intensiv an dieser Mediation beteiligt, denn die damit verbundenen Ziele waren jede einzelne Stunde wert. Wir haben in unzähligen Sitzungen, Telefonaten und Gesprächen gegenseitiges Vertrauen aufgebaut und mit offenem Visier miteinander gerungen – für den Umgang und die Ehrlichkeit möchte ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken.

Während der Mediation konnten auch neue Erkenntnisse z.B. zur Thematik der Rüstungsaltlasten und der Versalzung des Grundwassers gewonnen werden – das zumindest ist ein großer Erfolg und wäre ohne das Mediationsverfahren so nicht möglich gewesen.

Jedoch bedauere ich sehr, dass gerade zu den insbesondere die Gemeinde Uetze betreffenden Punkten wie der Verkehrsthematik und die Frage des Umgangs mit den Rückstandshalden in Hänigsen-Riedel bislang noch keine Einigung erzielt wurde.

Hier werden wir auch nach Abschluss der Mediation aber nicht lockerlassen und mit voller Energie und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Uetze und insbesondere in Hänigsen vertreten.

Der von mir persönlich eingeschaltete Umweltminister hat seine aktive Unterstützung bei der nachgelagerten Lösung dieser Probleme zugesagt.“

Dr. Christian Sauer, BUND Niedersachsen:

„Der BUND hält einen Teilversatz der Halde im technischen machbaren Umfang und die Verwertung des restlichen Materials für die geeignetste Lösung, um langfristig Umweltschäden und Folgekosten zu minimieren. Diese Lösungen müssen im Detail geprüft werden. Andere Varianten scheiden aus einer Vielzahl von ökologischen Problemen aus und werden deshalb vom BUND nicht mitgetragen. Eine Haldenabdeckung ist nicht ausreichend, um die Versalzung zu beenden und Folgeschäden auszuschließen. Der BUND erwartet eine Neubewertung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für K+S vor dem Hintergrund, dass K+S in 2022 das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte erwartet.“

Carsten Mühlenmeier, Präsident des LBEG:

„Wir haben in der Mediation zu einem vertrauensvollen und konstruktiven Dialog gefunden und damit gemeinsam ein wichtiges Ziel erreicht. Inhaltlich haben wir bei einigen zentralen Fragen Einvernehmen erzielt, was sich auch im Abschlussdokument der Mediation wiederfindet. Dazu zählt, dass im Bergwerk nicht genug Hohlraum zur Verfügung steht, um die Halde in Gänze oder auch nur überwiegend nach untertage zu bringen, dass eine Abdeckung der Halde unabhängig von der zu wählenden Variante zu einer deutlichen Verbesserung der Grundwassersituation führen würde, und dass von den Rüstungsaltlasten auch bei fortgesetzter Flutung des Bergwerkes keine Gefahr ausgeht. Andere Themen müssen weiter behandelt werden, das LBEG wird die kommenden Gespräche konstruktiv begleiten. Davon unabhängig wird das LBEG als zuständige Behörde mit dem jetzt erfolgten Abschluss der Mediation eine Entscheidung im noch laufenden Planfeststellungsverfahren zu treffen haben.“


Pressekontakt: Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122, E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2022

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