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Mittelbare LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer: Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses liegt aus

Geplanter Verlauf der GWL. Bildrechte: EWE Netz GmbH
Geplanter Verlauf der GWL.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beabsichtigt, den Plan für die mittelbare LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer (GWL) zu genehmigen. Daher liegen von heute an entsprechende Antrags- und Zulassungsunterlagen aus.

Für die GWL gilt nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) eine Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine beschleunigte Zulassung geeignet ist, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung oder Abwendung einer Krise der Gasversorgung zu leisten (§ 4 Abs. 1 LNGG).

Vor Genehmigung der Leitung sind daher folgende Unterlagen der Öffentlichkeit für mindestens vier Tage zugänglich zu machen (§ 4 Abs. 4 LNGG):

  1. Der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung,
  2. die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden,
  3. die Gründe für die Gewährung der Ausnahme von den Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Diese Unterlagen sind von sofort an unter auf der Internetseite des LBEG unter den Menüpunkten Bergbau → Genehmigungsverfahren → Aktuelle Planfeststellungsverfahren (https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/planfeststellungsverfahren-fur-die-errichtung-und-den-betrieb-einer-mittelbaren-lng-anbindungsleitung-wilhelmshaven-leer-gwl-durch-die-ewe-netz-gmbh-217941.html) einsehbar.

Ebenso können sie nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 05141 / 88887-16) beim

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Hannoversche Straße 30A
29221 Celle

zugänglich gemacht werden. Die Genehmigung ist für Freitag, 28. April, geplant.

Hintergrund:

Am Standort Wilhelmshaven soll über zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage Recovery Unit – FSRU) Flüssiggas importiert werden. Dieses Gas muss in das Gastransportnetz eingespeist werden. Derzeit wird es in die Norddeutsche Erdgastransversale (NETRA) eingespeist. Da die Kapazität der NETRA nicht ausreicht, um die Gasmenge von zwei FSRUs aufzunehmen, ist eine zusätzliche Leitung erforderlich, die an die LNG-Anbindungsleitung WAL von Wilhelmshaven nach Etzel der Firma OGE anschließt und die Gasmengen an anderer Stelle in das Netz einspeist. Diese zusätzliche Leitung ist die Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer (GWL) der EWE Netz GmbH. Sie wird im Bereich Sande an die WAL anschließen und das Gas über etwa 70 Kilometer zu den Speichern Nüttermoor und Jemgum transportieren sowie in das weiterführende Gasnetz einspeisen.

Die GWL ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Auch für diese Leitung wurde im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Im Vorfeld der endgültigen Entscheidung im Planfeststellungsverfahren hatte das LBEG im März 2023 den vorzeitigen Beginn für die Errichtung von Bau- und Zufahrtsstraßen, die Rohrausfuhr und das Verschweißen von ersten Rohrsträngen (ohne Tiefbau), die Herstellung geschlossener Querungen im Bohrpress- oder Rammverfahren nebst den zugehörigen Vorbereitungsmaßnahmen, Wasserhaltungsmaßnahmen sowie die Flächenvorbereitung und Fundamentierungsarbeiten für die Gasdruckregelmessanlage (GDRM) in Westerstede zugelassen. Zudem wurde die vorzeitige Gewässerbenutzung im Rahmen von vorbereitenden Maßnahmen für die Bauwasserhaltung genehmigt.

Weitere Infos:

· An einem LNG-Terminal können mit Flüssigerdgas (Liquefied natural gas – LNG) beladene Tankschiffe anlegen. Das LNG wird in dem LNG-Terminal gespeichert, wieder in den gasförmigen Zustand umgewandelt (regasifiziert) und kann anschließend in das Gasnetz an Land eingespeist werden. Bis landgestützte Terminals zur Verfügung stehen, übernehmen schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten diese Aufgabe.

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2023

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