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Neue Verordnung sieht strengere Auflagen für Erdöl- und Erdgasindustrie vor - LBEG-Präsident Mühlenmeier: „Tiefbohrungen und Rohrleitungen müssen sicherer werden“

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) strebt eine deutliche Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen für Tiefbohrungen und auch Rohrleitungen in Niedersachsen an und hat dafür die maßgebliche Bergverordnung (BVOT)* an zentralen Stellen überarbeitet. Die neu gefasste BVOT enthält strengere Auflagen für die Erdöl- und Erdgasindustrie. Sie wird morgen im Rahmen einer Verbandsbeteiligung vorgelegt, um anerkannten Verbänden und den Vertretern der Industrie die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

Zentrale Punkte der Neufassung:

  • Alle Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen in Niedersachsen müssen durch externe Sachverständige auf Dichtheit geprüft werden. Dies soll regelmäßig – spätestens im Abstand von zwei Jahren – erfolgen (Stichwort: „Bohrloch-TÜV“).
  • Die verantwortlichen Unternehmen müssen an allen Erdöl-, Erdgas- und Speicherbohrungen die anstehenden Drücke kontinuierlich messen und speichern. In einer ständig besetzten Stelle sind die Daten zu bewerten.
  • Auffälligkeiten, die im Rahmen der Überwachung des Betriebes erkannt wurden, müssen dem LBEG unverzüglich angezeigt werden.
  • Auch Rohrleitungen (für Gase und Flüssigkeiten, Sole und Lagerstättenwasser) müssen durch externe Sachverständige mindestens alle zwei Jahre überprüft werden.

LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier erklärte zu dem jetzt vorgelegten Entwurf: „Wir als zuständige Aufsichtsbehörde reagieren damit auf Umweltschäden aus der jüngeren Vergangenheit. Wir sehen uns in der Pflicht, in der Erdöl- und Erdgasindustrie die Standards anzupassen und für mehr Sicherheit zu sorgen. Besonders Tiefbohrungen und Rohrleitungen müssen sicherer werden. Zum Beispiel ein Ereignis wie die Leckage von Emlichheim soll sich nicht wiederholen.“

Den betroffenen Verbänden und Institutionen wird die novellierte Fassung der BVOT in Kürze zugesandt. Sie haben dann bis zum 30. September Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Endfassung wird dann folgend durch das LBEG gefertigt.

Weitere Infos:

*Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Niedersachsen (Tiefbohrverordnung – BVOT) vom 20. September 2006

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.06.2021

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