Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

NOWEGA will Gashochdruckleitungen übernehmen: Unterlagen für Planfeststellungsverfahren liegen aus

Die Karte zeigt den Verlauf der Gashochdruckleitung.   Bildrechte: Nowega
Die bestehenden Leitungen verlaufen von Lehringen im Landkreis Verden über Walsrode im Heidekreis nach Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Die Firma Nowega GmbH plant, die Gashochdruckleitungen E0801, E0804, E0805 und E0813 von den bisherigen Eigentümern zu übernehmen und künftig als Gashochdruckleitung 48 (Lehringen – Visselhövede) zu betreiben. Da die bisher bergbaulich genutzten Gasleitungen damit in das öffentliche Gasversorgungsnetz überführt werden sollen, ist ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nötig, für das jetzt die Antragsunterlagen ausgelegt werden.

Die Nowega GmbH hatte beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen entsprechenden Genehmigungsantrag gestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach dem Ergebnis der Vorprüfung nicht nötig.

Die Leitungen haben eine Gesamtlänge von rund 25 Kilometern, einen Durchmesser von DN 500 (circa 0,5 Meter) und verlaufen in den Landkreisen Verden, Heidekreis und Rotenburg (Wümme) durch Gebiete der Gemeinde Kirchlinteln sowie der Städte Walsrode und Visselhövede. Größere Baumaßnahmen sind nicht geplant. Lediglich die Stationen Walsrode Z1 und Z2 sollen nicht mehr genutzt werden, weswegen die Leitung auf einem 120 Meter und einem 20 Meter langen Teilstück umgelegt werden sollen. Zudem sind Anpassungsarbeiten an der Zentralen Gastrocknung Walsrode (ZGT Walsrode) vorgesehen sowie an einigen Stellen die Verbreiterung des bestehenden Schutzstreifens auf die für Gashochdruckleitungen vorgegebene Mindestbreite von acht Metern (jeweils vier Meter beidseitig der Rohrachse).

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen sind von Donnerstag, 3. September, bis zum Freitag, 2. Oktober, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ einsehbar. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen.

Hintergrund:

Die Gashochdruckleitung 48 ist ein Projekt im Rahmen des von der Bundesnetzagentur am 22. Oktober 2024 genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes. Mit dem Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes strebt die Bundesrepublik Deutschland die Transformation zu einer treibhausgasneutralen Energieversorgung an.

Die Gashochdruckleitung 48 dient in diesem Zusammenhang als sogenannte erdgasverstärkende Maßnahme. Sie transportiert weiterhin Erdgas und trägt somit dazu bei, die Erdgasversorgung zu sichern, während andere Leitungen im Zuge des Netzaufbaus auf den Wasserstofftransport umgestellt werden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einschließlich der zugehörigen Anlagen.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2026

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