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erstellt am:
05.05.2026
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute die Klage der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen den Planfeststellungsbeschluss „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ abgewiesen (Az.: 7 KS 57/24). Damit bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des LBEG, das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß geführt zu haben.
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In dem Planfeststellungsverfahren ging es darum, ob die niederländische Firma ONE Dyas B.V. Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten, in bis zu 4.000 Meter Tiefe ablenken und durch sie anschließend Erdgas fördern darf. Schon am 21. April hatte das OVG eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen
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