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Planfeststellungsbeschluss zu Richtbohrungen in der Nordsee: OVG Lüneburg bestätigt Rechtsauffassung des LBEG

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute die Klage der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist gegen den Planfeststellungsbeschluss „Richtbohrungen von der Plattform N05-A in den deutschen Sektor der Nordsee einschließlich der Erdgasförderung im deutschen Hoheitsgebiet“ abgewiesen (Az.: 7 KS 57/24). Damit bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des LBEG, das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß geführt zu haben.

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In dem Planfeststellungsverfahren ging es darum, ob die niederländische Firma ONE Dyas B.V. Bohrungen in einer Tiefe von mindestens 1.500 Metern unter dem Meeresgrund in deutsches Hoheitsgebiet eintreten, in bis zu 4.000 Meter Tiefe ablenken und durch sie anschließend Erdgas fördern darf. Schon am 21. April hatte das OVG eine entsprechende Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.05.2026

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