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Erdgasförderung – LBEG untersagt Weiterbetrieb von potentiell unsicheren Rohrleitungen

21.01.2011


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat Unternehmen der Erdgasindustrie den weiteren Betrieb einzelner Kunststoffrohrleitungen für den Abtransport von Lagerstättenwasser untersagt. Das Verbot gilt für Rohrleitungen aus dem Werkstoff PE 80 (Polyethylen), wenn darin Lagerstättenwasser mit BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) und Quecksilber transportiert wird. Nach der Außerbetriebnahme ist das Lagerstättenwasser aus den Leitungen zu entfernen.

Anlass für diese Maßnahme ist die Feststellung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch BTEX-Aromate und Quecksilber an einer Lagerstättenwasserleitung in Söhlingen. Die Verunreinigungen gehen auf ein außergewöhnliches, nicht erwartetes, Schadensbild zurück, da an der Leitung keine Leckagen in Form eines offenen Loches vorliegen. Vielmehr sind die Stoffe durch Diffusion durch die Rohrwand in den Boden gelangt.

Lagerstättenwasser ist ein Gemisch aus Wasser, Salzen, Kohlenwasserstoffen und weiteren Stoffen, die neben dem Erdgas in der Lagerstätte natürlich vorkommen. Das Lagerstättenwasser wird mit dem Erdgas gefördert und im Umfeld der Erdgasbohrung von diesem getrennt. Anschließend wird es mit Rohrleitungen oder Tanklastwagen abtransportiert. Dieses Wasser kann auch BTEX-Aromate und Quecksilber enthalten. Diese Stoffe sind natürlichen Ursprungs. Es handelt sich dabei nicht um Chemikalien, die bei der Erdgasförderung eingesetzt werden.

Diese Verunreinigungen stehen in keinem Zusammenhang mit den aktuell diskutierten Frac-Arbeiten. Eine Gefahr für die Bevölkerung oder die Trinkwasserversorgung bestand und besteht aufgrund begrenzten Schadensumfangs nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass derartige Probleme auch bei vergleichbaren Leitungen auftreten können, hat das LBEG den Betrieb dieser Leitungen untersagt.

Die Anordnung zur Stilllegung der Leitungen erfolgte auch, weil in der Betriebsstätte in Söhlingen im Nachgang zu den genannten Verunreinigungen Untersuchungen an sechs weiteren Leitungen durchgeführt wurden. Hierbei wurde auch Diffusion festgestellt, ohne dass es zu Bodenkontamination gekommen ist, weil die Kunststoffleitungen in diesen Fällen durch ein umhüllendes, geschlossenes Stahlrohr geschützt sind.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich, neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.

Ansprechpartner:

Klaus Söntgerath, Tel.: 0160-307-2513
E-Mail: klaus.soentgerath@lbeg.niedersachsen.de

Pressesprecher:

Andreas Beuge, Tel.: 0511 643 2679, Mobil: 0170 8569662,
E-Mail: andreas.beuge@lbeg.niedersachsen.de

Presseinformation

LBEG-Pressemitteilung

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