Artikel-Informationen
erstellt am:
15.09.2026
zuletzt aktualisiert am:
16.09.2026
Die Firma Lucht plant, ihre bisherige Gewinnungsstätte bei Buchholz im Kreis Dithmarschen zu erweitern. Entlang der Landesstraße 139 nach Kuden soll die Fläche nach Südwesten ausgedehnt werden. Entsprechend hat die Firma beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Zulassung der Erweiterung beantragt. Dafür werden die Antragsunterlagen nun ausgelegt.
Die bestehende Fläche von circa 28,6 Hektar möchte die Firma Lucht um 7,5 Hektar erweitern, um damit den weiteren Abbau zu sichern. Das entspricht in etwa der Erweiterung von etwas mehr als 40 Fußballfeldern um etwa 10,5 Fußballfelder. Nach dem Ende des Tagebaubetriebs ist vorgesehen, die Gewinnungsfläche zu renaturieren.
Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 Hektar ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich. Für dessen Zulassung ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG durchzuführen.
Die Firma Lucht hat diesen Rahmenbetriebsplan nun beim LBEG eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen.
Die vollständigen Antragsunterlagen liegen für jedermann zur Einsicht für die Dauer von einem Monat wie folgt aus:
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Amtsgebäude des Amts Burg-St. Michaelisdonn, Holzmarkt 7, 25712 Burg (Dithmarschen), Zimmer 6, während der Besuchszeiten.
Die Auslegungsfrist beginnt am Montag, 28. September, und endet mit Ablauf des Dienstags, 27. Oktober. Die Planunterlagen können auch im Internet unter www.uvp-verbund.de oder unter www.lbeg.niedersachsen.de -> Bergbau -> Genehmigungsverfahren -> Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ende der Auslegungsfrist mit Ablauf des Montags, 9. November, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben:
Weitere Infos:
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de
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erstellt am:
15.09.2026
zuletzt aktualisiert am:
16.09.2026