Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Sandabbau im Friedeburger Ortsteil Marx-Barge (Landkreis Wittmund): LBEG genehmigt Erweiterung des Tagebaus

Die Karte zeigt den Tagebau und die geplante Erweiterung.   Bildrechte: LBEG
Die Erweiterung des Tagebaus Marx im Landkreis Wittmund nordöstlich der Bundesstraße 437 ist genehmigt. Der nur rund ein Kilometer weiter südlich gelegene Tagebau im Landkreis Friesland steht nicht im Zusammenhang mit diesem Verfahren.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für die geplante Erweiterung des Tagesbaus Marx in der Gemeinde Friedeburg (Landkreis Wittmund) erlassen. Damit kann die Quarzwerke Marx AG ihre Gewinnungsstätte im Ortsteil Marx-Barge vergrößern.

Die Quarzwerke Marx AG beabsichtigt, ihren bisherigen Tagebau zu erweitern und zu vertiefen. Auf der an der Kreisstraße 45 nordöstlich der Bundestraße 437 gelegenen Fläche gewinnt die Firma Sand im Nassabbauverfahren. Sie hatte beim zuständigen LBEG die Zulassung der Erweiterung beantragt, die nun genehmigt wurde. Dem vorausgegangen war ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei sind 18 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und eine Einwendung eines Bürgers eingegangen, die im Verfahren erörtert wurden.

Um den weiteren Abbau zu sichern, will das Unternehmen die bestehende Fläche von 80,7 Hektar um 28 Hektar erweitern. Das entspricht in etwa der Erweiterung von 113 Fußballfeldern um 40 Fußballfelder. Die Firma erwartet, dadurch rund sieben Millionen Kubikmeter weiteren Rohstoff abbauen zu können. Nach dem Ende des Tagebaubetriebs ist vorgesehen, die Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) herzurichten.

Die Qualität des in Marx-Barge gewonnenen Sands wird als Quarzsand eingestuft, weswegen er unter Bergrecht fällt und das LBEG zuständige Genehmigungsbehörde ist. Quarzsand kann aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften als heimischer Rohstoff in der Bauindustrie, bei der Glasherstellung, der Wasseraufbereitung und vielen anderen Anwendungen eingesetzt werden.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist das bergrechtliche Zulassungsverfahren beendet. Der Beschluss und die planfestgestellten Unterlagen sind von Dienstag, 1. September, bis Montag, 14. September, im Internet unter den Adressen http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ und https://www.uvp-verbund.de/ einsehbar.

Das LBEG weist vorsorglich darauf hin, dass es sich explizit um das Vorhaben im Landkreis Wittmund, nordöstlich der Bundesstraße 437 handelt. Derzeit gibt es in nur rund einem Kilometer Entfernung – allerdings schon im Landkreis Friesland und auf der anderen Seite der Bundesstraße 437 – ebenfalls Pläne, eine Abbaustätte zu erweitern. Der dortige Tagebau steht jedoch aktuell nicht unter Bergrecht. Entsprechend wird derzeit kein Verfahren beim LBEG geführt.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für bergbauliche Vorhaben.
  • Enthält Sand einen hohen Anteil an Quarz, kann er – wenn er sich beispielsweise zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen eignet – als so genannter bergfreier Bodenschatz gelten. Dann fällt er gemäß § 3 Abs. 4 Bundesberggesetz (BBergG) unter das Bergrecht. Zuständig für die Genehmigung von Abbauvorhaben ist dann die jeweilige Bergbehörde. Im Unterschied dazu gilt „normaler“ Sand als grundeigener Bodenschatz, Genehmigungsbehörde ist dann im Regelfall der jeweilige Landkreis.
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.08.2026

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